Solingerin zieht Berufung am Landgericht zurück Wildwest auf der Autobahn?

SOLINGEN/WUPPERTAL · Die Beschuldigte bestritt, eine Autofahrerin aus Essen auf und hinter der Autobahn A 535 massiv bedrängt und sogar verfolgt zu haben.

„Ich kriege Panik, wenn ich ein Solinger Auto sehe.“ Das sagte eine Essener Studentin vor dem Wuppertaler Landgericht, die im Januar in der Dunkelheit auf der A 535 in einen Disput mit einem Solinger Ehepaar geriet.

Von der A 44 aus Richtung Heiligenhaus war sie auf die A 535 aufgefahren, aber direkt auf die Überholspur gewechselt, um ein extrem langsames Auto zu überholen. Dabei fuhr sie dem aus Richtung Essen kommenden Auto aus Solingen in den Weg, das stark abbremsen musste, um einen Unfall zu vermeiden – so die Solinger. Nein, alles weit genug weg gewesen – so die Studentin. Aussage gegen Aussage, wie so oft, aber grundsätzlich waren die Schilderungen beider Parteien über den Ablauf identisch – bis auf die entscheidenden Kleinigkeiten: Hatte die 27jährige Fahrerin, die mit einer Verwandten aus Krefeld unterwegs war, nun einen Stinkefinger gezeigt oder den Hintermann vorbeigewinkt? War die hochschwangere Solinger Fahrerin dicht aufgefahren und vor der Studentin eingeschert, um sie einzubremsen? Als die gestresste Studentin in Velbert die A 535 verließ, weil sie sich bedroht fühlte, fuhren die vorne fahrenden Solinger ebenfalls ab und bremsten die vermeintliche Übeltäterin bis zum Stand ein, mit Schlangenlinien und letztlich dem Blockieren der Fahrspur, so die Cousinen. Nein, man habe zur Aussprache auf dem Standstreifen gehalten – so die Solinger. Zur Aussprache kam es aber nicht. Die Solinger fuhren weiter bis zum Kreisverkehr, die Essenerin bog dort ab und fühlte sich dann von den Solingern wieder verfolgt. Parallel ging es dann bis zur Polizeiwache, die bereits alarmiert war. Es gab getrennte Vernehmungen und schließlich eine Gerichtsverhandlung, bei der die Solingerin wegen Nötigung im Straßenverkehr zu 800 Euro Geldstrafe und einem Fahrverbot für vier Monate verurteilt wurde.

Vor dem Landgericht ging sie deswegen in die Berufung, als mittlerweile junge Mutter brauche sie den Führerschein. Die Richterin machte ihr keine große Hoffnung, der Ablauf spräche gegen sie. Eine Einstellung gegen eine Geldbuße? Das scheiterte an der Staatsanwältin.

Nach reiflicher Überlegung nahm die Solingerin schließlich die Berufung zurück. Nach einer erneuten Verurteilung wäre das gegen sie verhängte Fahrverbot sonst erneut angelaufen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort