Europawahl Zehn Wahllokale sind barrierefrei

Solingen · Menschen mit Gehbehinderung sollten prüfen, ob sie in ihr Wahllokal hineinkommen. Informationen gibt es im Netz.

 Am 26. Mai sind auch die Menschen in der Klingenstadt dazu aufgerufen, ihre Stimme für das neue EU-Parlament abzugeben. Aber noch sind längst nicht alle Wahllokale barrierefrei.

Am 26. Mai sind auch die Menschen in der Klingenstadt dazu aufgerufen, ihre Stimme für das neue EU-Parlament abzugeben. Aber noch sind längst nicht alle Wahllokale barrierefrei.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Der Countdown läuft. In genau einem Monat, am 26. Mai, wird ein neues EU-Parlament gewählt. Darum hat die Stadt in dieser Woche damit begonnen, die Wahlunterlagen an die Bürger zu schicken. Wobei aber auch einige Wahlberechtigte noch einmal aktiv werden sollten. Denn wie schon bei vorhergegangenen Urnengängen sind auch 2019 längst nicht alle Wahllokale barriere- oder stufenfrei. Was zur Folge hat dass Gehbehinderte gegebenenfalls einen Wahlschein anfordern müssen, um ihre Stimme in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl abgeben zu können.

Darauf hat die Stadt jetzt noch einmal hingewiesen. Auf sämtlichen Wahlbenachrichtigungen seien Angaben zur Beschaffenheit der jeweiligen Wahllokale vermerkt, so dass es für die Bürger relativ einfach festzustellen sei, wie die Situation bei ihnen vor Ort aussehe, sagte eine Rathaus-Sprecherin, die sich gleichzeitig gegen Kritik zur Wehr setzte, die Verwaltung tue bei Wahlen zu wenig für Menschen mit Behinderung.

Tatsächlich, so die Sprecherin, stelle der Gesetzgeber hohe Hürden auf, bevor ein Wahllokal als „barrierefrei“ klassifiziert werden dürfe. „Beispielsweise geht es da um behindertengerechte Toiletten oder um automatische Türöffner, die vorhanden sein müssen“, hieß es am Donnerstag aus dem Rathaus. Und dies bringe wiederum die Konsequenz mit sich, dass von den rund 80 Wahllokalen lediglich zehn uneingeschränkt für Gehbehinderte nutzbar seien.

Im Umkehrschluss bedeute dies aber mitnichten, dass etwa Rollstuhlfahrer per sé in nicht barrierefreien Wahllokalen ausgeschlossen würden. „Denn es gibt auch noch die Kategorie ,stufenfrei’, die bei weit mehr Wahllokalen zutrifft“, sagte die Stadtsprecherin, die auf Anfrage darauf verwies, die diesbezüglichen Informationen befänden sich auf der Internetseite der Stadt unter www.solingen.de.

Was einen Mann, der in Mitte lebt, indes nicht zufriedenzustellen vermag. Dabei bezieht sich der Bürger auf einschlägige rechtliche Bestimmungen sowie politische Erklärungen zur Inklusion. Immerhin mache das entsprechende Bundesgesetz für Urnengänge keine Ausnahme, indem es explizit die „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ garantiere. Und überdies gelte für alle Arbeitsstätten, zu denen ja nun einmal auch Schulen gehörten, die oft als Wahllokale dienten, die Regel der barrierefreien Ausstattung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort