Berufungsprozess am Landgericht Wuppertal Bei Berufung wird aus drei Strafen ein Jahr Haft

Solingen / Wuppertal · Die Berufungskammer fasste bei ihrem Urteil drei Verfahren zusammen und verhängte eine Gesamtstrafe gegen den Solinger Angeklagten – nach versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

(mag) Monatelang hatte es Ärger gegeben, weil ein Solinger die Nachbarschaft mit lauter Musik beschallt haben soll. Im Januar 2020 war die Sache eskaliert: Auf einem Handyvideo hört man Geschrei und Scheppern, der Rest umhüllt von der spätnachmittäglichen Dunkelheit eines Wintertages. Angezeigt wurde der unter einen bipolaren Störung leidende Mann von einer Nachbarin. Sie hatte andauernde Ruhestörungen beklagt und auf Geheiß ihres Vermieters das Video gedreht. Nun saß die Frau im Zeugenstand und als Prozessbeaobachter war man beinahe geneigt, dem Angeklagten zu glauben, dass er sich von seiner Nachbarin provoziert gefühlt habe. Zuvor soll sie ständig Klagebriefe verfasst und ihm in den Briefkasten geworfen haben, teilweise auch ohne Absender.

An besagtem Abend war ein Glasgefäß aus dem Fenster gefallen. Er sagt, versehentlich durch eine wütende Armbewegung. Sie behauptet, das Glasgefäß habe um Haaresbreite ihren Kopf verfehlt. Am Ende schickte das Amtsgericht den trotz verminderter Schuldfähigkeit zu sechs Monaten Haft verurteilten Mann ohne Bewährung ins Gefängnis.  

Hinzugekommen war noch eine Geldstrafe wegen des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Auch hier scheint die Gemengelage kompliziert gewesen zu sein. Unbestritten ist: Der Solinger hatte den als Fahrradstreife im Einsatz befindlichen Beamten beleidigt – der hatte daraufhin vergeblich versucht, sich dessen Ausweis aushändigen zu lassen. Der Angeklagte rief seinen Anwalt an, dessen Kanzlei er gerade verlassen hatte. Der Verteidiger bestätigte die Identität, die Lage eskalierte dennoch. Der Beamte wollte den Solinger mit Pfefferspray an der Flucht hindern, eine zufällig anwesende Kriminalbeamtin und ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen den Mann überwältigt haben.

Vor der Berufungskammer beklagte der Solinger, beinahe eine Stunde gefesselt auf der Straße festgehalten worden zu sein, bis die hinzugerufene Verstärkung ihn mit blutender Nase in den Streifenwagen gezerrt habe. Klar ist: Schon lange fühlt sich der Mann von der „Staatsmacht“ ungerecht behandelt.

Die Berufungskammer fasste drei Verfahren zusammen und verurteilte den Mann nun zu einem Jahr Haft – zur versuchten Körperverletzung und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war auch noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzugekommen.

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