Solingen Wilkinson verliert auch vor dem Oberlandesgericht

Solingen · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den Nassrasierer "Mach3" der Konkurrenz von Gillette zu verkaufen.

 Das Gericht sieht in den Nachahmerklingen eine Patentverletzung.

Das Gericht sieht in den Nachahmerklingen eine Patentverletzung.

Foto: dpa, fg_gr axs

Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die für den Rasierer typische Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, urteilte das Gericht am Donnerstag.

Der Hintergrund: Die Deutschlandtochter von Wilkinson in Solingen hatte im Frühjahr 2017 preiswerte Ersatzklingen für das Nassrasierer-Modell des Konkurrenten Gillette auf den Markt gebracht. Mehrere Drogerieketten verkauften das um 30 Prozent günstigere Produkt als Eigenmarken. Gillette sah dadurch seine Patente verletzt und zog vor Gericht. Das Landgericht Düsseldorf hatte Gillette bereits im Juli 2017 im Eilverfahren recht gegeben und Wilkinson die weitere Herstellung der Ersatzklingen untersagt. Auch in zweiter Instanz wurde die einstweilige Verfügung nun bestätigt. Allerdings läuft das umstrittene Patent im nächsten Monat ab.

(red/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort