Solingen Wendung im Geldautomaten-Prozess

Solingen · Erst am 30. Mai geht es vor dem Kölner Landgericht weiter.

Das Strafverfahren gegen drei Niederländer, die unter anderem Geldautomaten in Solingen und in Leverkusen gesprengt, einen hohen sechsstelligen Geldbetrag erbeutet und erheblichen Sachschaden verursacht haben sollen, geht in die Verlängerung. Nach den Angaben, die der zweite Angeklagte am Montag gemacht hatte, hat die Staatsanwaltschaft nun weitere Ermittlungen angekündigt. War ein vierter Mann beteiligt ?

Die entscheidende Frage lautet: Wie kommen die DNA-Spuren des Angeklagten an den Verschluss der Gasflasche, die nach der Sprengung des Geldautomaten der Santander-Bank in Wiesdorf gefunden wurden ? Die Spuren - da gibt es keinen Zweifel - passen zur DNA des 29-Jährigen, der offenbar verzweifelt versucht, einer Verurteilung und einer längeren Haftstrafe zu entkommen. Der Staatsanwalt äußerte schon einmal seine Vorstellung zum Strafmaß: eine Freiheitsstrafe von sechs bis sieben Jahren.

Er habe einmal einem Bekannten beim Verladen diverser Gegenstände in einer Garage geholfen, hatte der Angeklagte erzählt. Da könne die DNA-Spur, die zu ihm führt, herrühren. Den Namen des Freundes musste er schon nennen, um seine Aussage überprüfen zu können. Gibt es also noch jemanden, der zur Bande der Geldautomaten-Sprenger gehört? Die Verhandlung wurde nach einem Hinweis des Gerichts, den Besitzer des Fahrzeugs als Zeugen zu laden, für eine halbe Stunde unterbrochen. Zeit für den Staatsanwalt, über Landeskriminalamt und niederländische Polizei die Angaben zu überprüfen.

Diesen Mann gibt es, sogar mit Angaben seines Aufenthaltsorts und der Adresse. Zugleich gab der Staatsanwalt bekannt, dass nun auch gegen diesen Bekannten ein Ermittlungsverfahren eröffnet werde. Zumindest wegen Beihilfe. Er müsse ja - so die Aussagen des 29-Jährigen stimmen - die Sauerstoff- und Acytelen-Behälter transportiert oder weitergeben haben, die zur Explosion eingesetzt wurden.

Folglich wurden die nächsten Termine vor der 20. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts aufgehoben - erst am 30. Mai geht es weiter. Ob mit neuem Zeugen oder weiterem Angeklagten? Als womöglich dann selbst Angeklagter würde dem neuen Mann eine Verweigerung von Angaben eingeräumt. Ob dem 29-Jährigen nach der Präsentation seiner Geschichte, die er als Entlastung anführte, so ganz wohl ist, wird er nur selbst wissen. Klar ist: Er hat gegen die Ganoven-Ehre verstoßen und jemand verpfiffen.

(RP)
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