Solingen Vorstandsgehälter bleiben wohl geheim

Solingen · Unter Transparenz versteht der Duden das Durchscheinen oder auch die Durchsichtigkeit. Doch so richtig durch blickt derzeit niemand beim vom Kabinett der Landesregierung bereits beschlossenen Transparenzgesetz.

In diesem Jahr muss das Gesetz noch in den Landtag eingebracht werden, damit ab kommenden Jahr an in ganz NRW Sparkassen, Stadtwerke und andere öffentliche Unternehmen die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen.

Doch es hakt allen voran bei den Sparkassen. Denn diese unterstehen neben dem Landes- auch dem Bundesrecht (Handelsrecht). Und so hatte es mehrere Klagen gegen das 2008 verabschiedete Sparkassengesetz gegeben. Der Vorstand einer niederrheinischen Sparkasse hatte vor dem Oberlandesgericht Köln per einstweiliger Verfügung die Offenlegung seiner Bezüge im Jahresabschluss seines Geldinstitutes verhindert. Daraufhin hatte der Solinger Sparkassenchef Lothar Heinemann seine anhängige Klage zurückgezogen. Aber auch das neue Transparenzgesetz kann diese rechtliche Lücke nicht schließen. Die Landesregierung wolle die Kommunen verpflichten, auf eine Veröffentlichung hinzuwirken, hatte Mitte September Finanzminister Dr. Helmut Linssen in einer Pressekonferenz verkündet. Doch auf die Frage, wie diese Hinwirkung aussehen könnte, ist man auch beim Deutschen Städtetag überfragt. Nur eines gehe rechtssicher daraus hervor: Bei Neueinstellungen können die Kommunen über ihre Gesellschafter in den Arbeitsvertrag hinein schreiben lassen, dass die Bezüge öffentlich gemacht werden müssen, berichtete eine Sprecherin auf Anfrage.

Das Transparenzgesetz

Das sieht die grüne Landtagsabgeordnete Sylvia Löhrmann genau so. Allerdings verweist sie darauf, dass der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband damit jetzt schon völlig anders mit dem Thema umgeht, als der Rheinische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Düsseldorf. Das bestätigte auch ein Sprecher in Münster: Dort werde es so gehandhabt, dass es das Testat der Wirtschaftsprüfer unter den Jahresabschluss nur dann gibt, wenn die Vorstandsgehälter aufgeführt sind. Dabei weist es die eine Sparkasse gesammelt aus oder wie in Dortmund sogar aufgeschlüsselt. Und so ist im Bundesanzeiger zu lesen, dass der Dortmunder Vorstandsvorsitzende 2008 ein Salär von 447 000 Euro erhalten hat; sein Stellvertreter 419 000. Der vierköpfige Vorstand bekam zusammen 1,646 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2008.

Bei der Sparkasse Solingen führt man im Jahresabschluss hingegen nur aus, dass man an den Verwaltungsrat Bezüge in Höhe von rund 77 000 Euro ausgeschüttet hat. Bis dato weigert sich der Solinger Sparkassenvorstand, seine Bezüge öffentlich zu machen. Und wird damit auch in Zukunft Erfolg haben.

Bis Mitte dieses Monats sollen die beiden NRW-Giroverbände eine Stellungnahme abgeben. Allerdings wird das Transparenzgesetz nicht nur für die Sparkassen gelten, sondern auch für kommunale Eigenbetriebe und die Stadtwerke. Für die Stadt verspricht das neue Gesetz mehr, als es hinterher halten kann, sagte Stadtsprecher Lutz Peters auf Anfrage. Die Landtagsabgeordnete Sylvia Löhrmann verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes, dass in einem Musterprozess den alleinigen Vorstand einerBetriebskrankenkasse dazu gezwungen hat, seine Bezüge zu veröffentlichen.

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(RP)
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