Solingen Viereinhalb Jahre Haft für Ehemann der Getöteten

Solingen · Während der Urteilsverkündung vergrub der Angeklagte sein Gesicht in seinen Händen: Der 63-Jährige muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im November 2011 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus an der Frankenstraße nach einem Streit erwürgt hatte.

Richter kritisiert Polizei

"Wenn man sich die Bilder anschaut, kann man sich nicht vorstellen, dass anfangs von einer natürlichen Todesursache die Rede war", schloss sich der Richter der Kritik aller Prozessbeteiligter an der Polizei an. Die war erst nach der Obduktion der Leiche von einem gewaltsamen Tod ausgegangen, obwohl es an der Gartentür des Hauses Blutspuren gab, die auf eine Auseinandersetzung hindeuteten.

Der Angeklagte hatte am Morgen nach der Tat einen Notarzt verständigt und erklärt, er habe seine Frau regungslos auf dem Boden entdeckt. In der Nacht davor will er zwei Flaschen Wodka getrunken und daher einen "Filmriss" gehabt haben. Er könne sich nicht vorstellen, dass er seine Ehefrau getötet habe, soll er später geäußert haben.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Anklage und der Auffassung der Söhne des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, ging das Gericht in seinem Urteil nicht mehr von einem Totschlag aus, sondern nur noch von gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Der Mann habe seine Ehefrau im angetrunkenen und emotional aufgewühlten Zustand womöglich verletzen, aber nicht töten wollen.

Damit folgte die Kammer weitgehend der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die auf fünf Jahre Haft plädiert hatte. Als Auslöser der Gewalttat sah das Gericht die Beziehungsprobleme des Paares: Das Opfer hatte offenbar eine Affäre mit einem Jugendfreund, von der der Angeklagte wusste. Dieser soll seine Frau auch geschlagen haben. Vorbestraft ist er nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren, falls die Nebenkläger ebenfalls auf Rechtsmittel verzichteten.

(RP)
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