Urteil am Landgericht Vier Jahre Haft für Messerangriff auf Frau

SOLINGEN/WUPPERTAL · Ein 59-jähriger Solinger wurde wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte im Dezember 2018 vor einem Café in der Friedrich-Ebert-Straße eine gleichaltrige Bekannte mit einem Jagdmesser niedergestochen und sich nach der Tat bei der Polizei gestellt

Gekannt hatten sie sich schon seit Jahren. Nachdem sich die Frau mit ihrer Familie zerstritten hatte, nahm er die Wohnungslose bei sich auf. Sie zog bei ihm ein. Er soll das Geld verdient und der Alkohol- und Drogenabhängigen immer wieder etwas davon zugesteckt haben. Irgendwann sei ihm das zu viel geworden: „Ich habe mich ausgenutzt gefühlt“ war dazu vom Angeklagten zu hören.

Als sie habe ausziehen wollen, soll er sie mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Und als sie schließlich weg war, soll er weiterhin stetig Kontakt zu ihr gesucht haben. „Das Unglück nahm seinen Lauf“, fasste der Vorsitzende Richter am Landgericht Wuppertal am Dienstag die fatale Entwicklung zusammen. Der Verteidiger sprach von einer seelischen Überforderung seines Mandanten. Der habe ihm gegenüber gesagt, das Opfer sei „seine große Liebe“ gewesen, und er könne noch immer nicht verstehen, wie es zu einer solchen Tat habe kommen können. Die Kammer folgte zumindest teilweise der Argumentation der Verteidigung dahingehend, dass der Angeklagte in einer seelischen Ausnahmesituation gewesen sei. Trotz allem gehe man nicht davon aus, dass es sich um eine Affekthandlung gehandelt habe.

Vier Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug: So lautete das Urteil gegen den 59-Jährigen, der seine Bekannte mit Messerstichen in Arm und Hals schwer verletzt hatte. Der Angeklagte soll die Frau vor dem Café in Wald abgepasst haben. Nur durch das Eingreifen von Zeugen sei Schlimmeres verhindert worden. „Es war Zufall, dass die Tat nicht vollendet wurde“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer festgestellt. Demnach habe der Angeklagte den Tod des Opfers nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar beabsichtigt. Dass er einen Filmriss gehabt und im Affekt gehandelt haben will, wurde von der Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung angesehen. Im Gegenteil, es habe sich um eine geplante Tat gehandelt. Später habe er sich auch selbst bei der Polizeiwache gestellt mit den Worten: Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert.

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