Solingen Verteidiger wollen Psychologen befragen

Solingen · Wollte ein 38-Jähriger Solinger das Walder Haus, in dem seine Ex-Freundin und ihr kleiner Sohn lebten, vorsätzlich in Brand setzen? Diese Frage beschäftigt das Wuppertaler Landgericht seit mittlerweile rund 20 Prozesstagen.

 Das Haus an der Parallelstraße

Das Haus an der Parallelstraße

Foto: Mak (Archiv)

Kurz vor der Zielgeraden des Verfahrens wegen versuchten Mordes müssen womöglich zusätzliche Zeugenaussagen gehört werden. Gestern schlug die Verteidigung vor, unter anderem einen Polizeiarzt und einen Psychologen, die den Angeklagten betreuten, zu befragen.

Aus Eifersucht soll der Mann vor einem Jahr binnen weniger Tage zwei Brände im Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin an der Parallelstraße gelegt haben. Beim zweiten Anschlag soll er sogar im Keller den Gashahn aufgedreht haben, um eine Explosion herbeizuführen. Niemand hat den Angeklagten dabei beobachtet. Allerdings fanden Ermittler einen Fingerabdruck des Mannes auf einem Bündel von angebrannten Zeitungen im Treppenhaus. Die will der Angeklagte beim Einwerfen eines Briefes für seine Ex-Freundin in den Briefkasten berührt haben.

Um seine Aussage zu bestätigen, trat sogar der Verteidiger des Angeklagten im Juni in den Zeugenstand. Dabei berichtete der Anwalt von einem frühzeitigen Gespräch mit seinem Mandanten, in dem dieser seine Version der Umstände geschildert hatte. Der Angeklagte ist wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft. Zudem hatte ihm das Polizeipräsidium Wuppertal bereits im Jahr 2002 den Besitz sämtlicher Schusswaffen untersagt. Um sich erschießen zu lassen, hatte der Mann zuvor eine Gaspistole auf Polizeibeamte gerichtet.

Trotz des Verbots stellten Ermittler noch im vergangenen Jahr zwei Schreckschusswaffen und entsprechende Munition bei dem Mann sicher. Das Gericht verlas gestern entsprechende Protokolle. Die Verteidigung bezweifelt vor allem das Motiv des Angeklagten: Der habe noch kurz vor den Bränden nach Kinderspielzeug für den Sohn seiner Ex-Freundin gesucht — ein Widerspruch zum vermeintlichen Vorhaben, das Haus, in dem beide lebten, anzuzünden.

Auch das Gutachten des Brandsachverständigen, wonach Teile des Dachstuhls beim ersten Vorfall in dem Haus selbstständig gebrannt hätten, stellten die beiden Verteidiger in Frage. Mindestens drei Verhandlungstage wird es wohl noch geben, ehe das Gericht voraussichtlich Mitte September sein Urteil fällen wird.

(ied)
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