Berufungsverhandlung am Landgericht Prügelei unter Taxifahrern

Solingen/Wuppertal · Pfingstsonntag 2018 nach dem Abschlusskonzert des Fußball-Pfingstturniers an der Neuenkamper Straße: Ein Taxifahrer kommt an und setzt sich gleich mal an die Spitze vor die anderen wartenden Kollegen. Es gibt nur wenige Tabu-Brüche, mit denen man sich in der Taxi-Branche noch unbeliebter machen kann.

Verhandlung wegen einer Prügelei unter Taxifahrern in Solingen
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Der überlistete Kollege, der bislang an der Spitze der wartenden Kolonne stand, wollte das so nicht akzeptieren und regte sich auf – erst verbal, dann körperlich. Am Ende landete er wegen Körperverletzung auf der Anklagebank.

Wer von den beiden Taxifahrern nun zuerst geschubst und zugeschlagen haben soll, war bereits in der ersten Instanz beim Amtsgericht in Solingen nicht mehr eindeutig zu klären. Zwar hatte der Vordrängler kurzzeitig am Boden gelegen, aber bei beiden Beteiligten der Auseinandersetzung waren die Verletzungen nicht allzu heftig. Taxikollegen und angeheiterte Fahrgäste widersprachen sich - deshalb hatte es für den Angeklagten einen Freispruch gegeben.

Das wollten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der vordrängelnde und später auf dem Boden liegende Nebenkläger nicht akzeptieren. Beide waren deswegen in die Berufung gegangen und wollten eine Verurteilung. Der 37-jährige Angeklagte sah hingegen die Schuld beim Opfer. Das habe mit einem Faustschlag gegen seine Schläfe angefangen, beim Schubsen und Zurückschlagen sei der andere Fahrer dann neben sein Auto gestolpert und hingefallen. Er habe sich dann auf den Mann gesetzt, um die Schlägerei zu beenden. Vorher habe der ihm noch mit einem Messer gedroht und im Taxi etwas aus dem Handschuhfach geholt.

Als Notwehr wollte der Staatsanwalt das nicht erkennen. Das Opfer habe in dieser Lage ja kaum noch angreifen können. Auch der Hinweis, dass Angeklagter und „Opfer“ heute wieder ein harmonisches Verhältnis hätten, überzeugte ihn nicht. Bedeutender war hingegen der Hinweis, dass der Vordrängler bei Kollegen schon öfter mit ähnlichen Eskapaden unangenehm aufgefallen sein soll und sie mit Messern und Fahrradketten bedroht haben soll. Am Abend der Prügelei soll er auch noch bei „Rot“ über eine Kreuzung gefahren sein und einen Kollegen überholt haben, um sich vor ihm in einer anderen Taxi-Warteschlange einreihen zu können.

Der Vorschlag der Richterin, das Verfahren einzustellen, fand zwar  Zustimmung – die Kostenverteilung ließ sich aber nicht klären. Der Angeklagte, derzeit in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer, ist finanziell nicht auf Rosen gebettet und lehnte die Kostenübernahme ab. Das Opfer, aus familiären Gründen am Termin gehindert, hätte ebenfalls zustimmen müssen. Der Prozess muss daher fortgesetzt werden – und es entstehen weitere Kosten.

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