Die Straßen von Solingen aus dem Fahrlehrer-Alltag Verhängnisvolle Missverständnisse
Solingen · Welcher Autofahrer ist schon unfehlbar? Viele Verkehrsteilnehmer älterer Generationen kennen gewisse aktuelle Regeln aus ihrer Fahrschulzeit überhaupt nicht. Es lohnt sich im eigenen Interesse, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Es gibt eine Sache, die mag kein Fahrlehrer. Wenn jemand sie in einer scheinbar selbstverständlichen Sicherheit über die Verkehrsregeln belehren möchte und gleichzeitig auch noch einen Vorwurf erhebt, in dem er sagt: "Sie als Fahrlehrer müssen das doch wissen". Ich muss gestehen, dass ich mir in solchen Situationen auch auf die Zunge beißen muss - speziell, wenn ich weiß, dass nicht ich es bin, der gerade seine Ahnungslosigkeit demonstriert. Bis auf den persönlichen (unnötigen) Angriff steckt freilich keine böse Absicht dahinter. Oft ist es gefährliches Halbwissen, das für die verhängnisvollen Missverständnisse sorgt, die im Zweifel teuer werden können.
Ein Beispiel . Wer links abbiegt, muss in der Regel dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Doch was ist, wenn der Gegenverkehr aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, der obendrein nur über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist ? Wer aus einem solchen Straßenteil kommt, hat weder Vorfahrt noch Vorrang. Das heißt, sogar ein entgegenkommender Linksabbieger fährt zuerst.
Verinnerlicht haben diese Regel nur wenige. Gut, ich kenne sie natürlich. Mache ich als nun mit Vorrang ausgestatteter Linksabbieger davon Gebrauch, rechne ich bereits damit, dass mein Gegenverkehr einen Fehler machen könnte. Nicht selten höre ich mir den Unmut des anderen Autofahrers an, nachdem ich gebremst habe, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der kurbelt sogar die Scheibe herunter, um mir jenen bei Fahrlehrern so unpopulären Satz entgegen zu rufen. Für Erklärungen bleibt keine Zeit. Ich fahre nur baff weiter. Hätte es aber gekracht, wäre ich nicht ich an dem Unfall schuld gewesen.
Fehler im Straßenverkehr passieren. Auch Fahrlehrern - zumindest hin und wieder. Niemand wird Missgeschicke völlig abstellen können, solange der Grund Unaufmerksamkeit, Ablenkung oder auch Ortsunkundigkeit ist. Wirklich ärgerlich wird es, wenn es sich um Missverständnisse handelt. Wer kann von sich aus schon sagen, unfehlbar zu sein. Auch ich bin eines morgens überrascht worden.
Eine Prüfungsfahrt stand an. Vom TÜV an der Schorberger Straße ging es los. Wir waren gerade 300 Meter gefahren, da näherten wir uns der ersten Kreuzung. Zwei Haltlinien waren vor der Ampel eingezeichnet - dazu stand auf einem Schild: "Bei Rot Einfahrt freihalten." Seit Jahren war dort immer gleich verfahren worden: Stand kein Fahrzeug vorne an der Haltlinie direkt vor der Ampel, erwarteten die Prüfer, dass bis dorthin vorgefahren würde.
Um 7.30 Uhr an besagtem Morgen waren wir alleine auf der Straße. Und die Schülerin, der ich die Situation zuvor genau erklärt hatte, fuhr selbstbewusst vor. Der Fahrprüfer hat die Fahrt daraufhin beendet. Freilich war ich irritiert. Doch er war völlig sicher. Ist eine Ampel mit zwei Haltlinien ausgestattet, so muss an der ersten angehalten werden - unabhängig von irgendwelchen gleichzeitig angebrachten Schildern. Kurz zuvor hatte es ohne mein Wissen Diskussionen um die Regelung an einem anderen Prüfort gegeben. Deshalb war der Sachverständige auch bestens vorbereitet und zückte prompt einen Kommentar zur Straßenverkehrsordnung, der seine Meinung bekräftigte.
Freilich musste er einräumen, etwas unglücklich agiert zu haben - schließlich sind eine Woche zuvor Fahrschüler kritisiert worden, wenn sie eben nicht nach vorne gefahren waren, wenn sich dort kein Fahrzeug befand. Nach kurzer Rücksprache wurde die Prüfung neu aufgenommen. Die Schülerin bestand, und ich musste den Eltern nicht erklären, warum ich ihrer Tochter etwas Falsches erkläre. Wenige Tage später stand auf besagtem Schild im Übrigen: "Bei Rot hier halten."
Damit ist natürlich ein Missverständnis auszuschließen. Trotzdem nehmen viele Autofahrer an, es handele sich um ein Kavaliersdelikt, bei Rot über die erste Haltlinie bis nach vorne zu fahren. Tatsächlich ist es das nicht. Wer über die Haltlinie fährt - und sei es nur, um noch vor der Ampel in eine Einfahrt abzubiegen - fährt im rechtlichen Sinne über Rot. Das kann bekanntlich einen Monat Fahrverbot zur Folge haben. Nur wenn die Haltlinie gestrichelt wäre, womit sie im Übrigen eine Wartelinie ist, dürfte sie auch bei Rot im Bedarfsfall überfahren werden.
Über ähnlich gefährliches Halbwissen verfügen viele Autofahrer auch, wenn es um das sogenannte Grünpfeil-Schild geht. Jeder weiß, dass dort auch im Falle von Rot unter Berücksichtigung des restlichen Verkehrs rechts abgebogen werden darf. Was viele vergessen oder eben nicht wissen, ist, dass ein vorheriger Stillstand an der Haltlinie obligatorisch ist. Es genügt, an einem Grünpfeil-Schild drei Minuten zu warten, um jemanden dabei zu erwischen, wie er zwar verlangsamt, aber ohne zu stoppen den Abbiegevorgang durchführt. Auch hier handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, der teuer enden kann.
Nicht zu verwechseln ist das Grünpfeil-Schild mit einem Grünen Pfeil, der innerhalb einer Ampel zum Einsatz kommt. In dem Fall hat der Autofahrer sogar zusätzliche Rechte. Er darf nicht nur ohne zu stoppen abbiegen, sondern hat gleichzeitig Vorfahrt vor dem Querverkehr und Vorrang vor Gegenverkehr und Fußgängern - die haben nämlich alle rot.