Solingen Urteil: Schloss Grünewald bleibt Schloss

Solingen · Das Gräfrather Schloss Grünewald darf sich weiter Schloss nennen. Das hat die 1. Kammer für Handelssachen des Wuppertaler Landgerichts am Dienstag entschieden und damit die Klage des Münchener Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs abgewiesen.

Die Klage sei von vornherein unzulässig, weil der bayrische Verein nicht über eine Prozessführungsbefugnis verfüge, da seine Mitglieder — die vorwiegend aus Bayern kommen — keine Konkurrenz durch Schloss Grünewald zu befürchten hätten. Zudem sei die Bezeichnung Schloss nicht irreführend, weil es nicht darauf ankomme, welche architektonischen oder historischen Kriterien an ein Schloss gestellt würden.

Relevant, so die Auffassung des Gerichts, sei vielmehr die Auffassung der Menschen, an die sich die Werbung richtet. Schloss Grünewald sei im Umkreis ein feststehender Begriff.

(mh)
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