Nach Vorfällen in Solingen Was tun, wenn Unbekannte Schüler ansprechen?
Solingen · Nach mehreren Vorfällen an Schulen im Solinger Stadtgebiet gibt die Polizei jetzt einige Verhaltenstipps für die Eltern und ihre Kinder.
Seit Wochen kommt es an Solinger Schulen offenbar mehrfach zu Vorfällen, bei denen Kinder von einem unbekannten Mann (in einigen Fällen in Begleitung) angesprochen und belästigt wurden. Vereinzelt soll die verdächtige Person versucht haben, Kinder mit Süßigkeiten in ein Auto zu locken. Betroffen war unter anderem die Städtische Musikschule, die im Nachgang der Vorfälle auf eigene Initiative einen privaten Sicherheitsdienst installiert hatte. Die Polizei NRW hat für Eltern allgemeine Handlungsempfehlungen herausgegeben, wie Kinder sich in gefährlichen Situationen verhalten sollten.
Wie sollten Eltern verdächtige Situationen melden? Erste Ansprechpartner für Eltern, deren Kind von einem Erwachsenen ohne nachvollziehbaren Grund angesprochen oder gar belästigt wurde, sind die Polizei sowie die betreffende Schule oder Kita. Auch wenn das Ansprechen von Kindern noch keine Straftat darstellt, können so frühzeitig Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Gleichzeitig rät die Polizei dringend davon ab, ungesicherte Informationen oder gar Verdächtigungen über soziale Medien wie Facebook zu streuen. Dies führe allenfalls zu einer „unkontrollierbaren Dynamik“, die die Ermittlungsarbeit auch behindern könne.
Was sollte mein Kind auf dem Schulweg beachten? Für „aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder“ bestehe grundsätzlich ein geringeres Risiko, Opfer einer Straftat zu werden. Deshalb sollten Eltern ihr Kind keineswegs ängstigen. Vielmehr sollten Kinder auf dem Schulweg stets in Kleingruppen oder „zumindest in Sichtkontakt zu anderen“ unterwegs sein, heißt es bei der Polizei. Auch sollte immer der gleiche Schulweg genutzt werden, damit Kinder im Notfall schnell Hilfe finden können.
Wo können Kinder in Notsituationen Hilfe finden? Eltern sollten mit ihrem Kind „Rettungsinseln“ auf dem Schulweg vereinbaren, wo es im Notfall Hilfe finden kann. Es sollte genau festgelegt werden, welche vertrauten Personen das Kind von der Schule abholen dürfen und mit wem es mitgehen oder mitfahren darf. Kindern solle außerdem vermittelt werden, dass sie in einer Notsituation laut um Hilfe rufen dürfen und unmittelbar Eltern, Erziehern oder Lehrkräften von ihrem Erlebnis erzählen sollten. Gegebenenfalls sollten Kinder sich auch direkt an die Polizei wenden – ein Notruf mit dem Handy ist übrigens auch ohne Guthaben möglich. „Ihr Kind sollte die Nummer 110 kennen!“
Welche Verhaltensweisen sollten Kinder auf dem Schulweg beherzigen? Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht an Fahrzeuge herantreten sollte. „Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden – das hat nichts mit Unhöflichkeit zu tun“, macht die Polizei in dem Leitfaden deutlich. Eltern sollten Kinder dazu ermutigen, deutlich „Nein“ zu sagen, wenn sie etwas nicht möchten, sich in einer Situation unwohl fühlen oder sich in Gefahr wähnen. Zudem sollten Eltern ihre Kinder vor konkreten „Taten“ und nicht vor „Fremden“ warnen, rät die Polizei weiter. „Für Kinder ist oft derjenige schon nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt, oder es mit Namen anspricht.“ Auch deshalb sollten Eltern keinesfalls den Namen ihres Kindes auf der Kleidung oder dem Schulranzen anbringen, da dies zu vermeintlicher Vertraulichkeit führen könne. Auch sei es ratsam, ein Kind zu Pünktlichkeit anzuhalten und feste Vereinbarungen mit ihm zu treffen.
Wie sollten Eltern mit ihrem Kind über mögliche Gefahren sprechen? Wichtig bei wirkungsvoller Präventionsarbeit ist ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern. Wenn ein Kind von einem verdächtigen Vorfall berichtet, sollten Erwachsene ihm unbedingt Glauben schenken. Auch sollte es bestärkt darin werden, dass es richtig war, seinen Eltern davon zu erzählen. Mütter und Väter sollten ihrem Kind zudem „keine Antworten in den Mund legen“, sondern es seine Erfahrung mit eigenen Worten schildern lassen, betont die Polizei. Vorhaltungen oder Vorwürfe gegenüber dem Kind seien absolut fehl am Platz.
Für weitere Fragen ist das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz unter der Telefonnummer 0202/284 18 08 erreichbar.