Solingen Totschlag-Anklage vielleicht noch 2008

Solingen · Nachdem ein damals 18-Jähriger kurz vor Weihnachten 2007 seinen 41-jährigen Stiefvater erstochen hat, könnte ihm unter Umständen noch in diesem Jahr, spätestens aber 2009 eine Anklage wegen Totschlags ins Haus flattern. Das erklärte gestern der Wuppertaler Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt gegenüber unserer Zeitung. „Die Spurenlage passt einfach nicht zu dem, was uns der junge Mann geschildert hat“, begründete Kaune-Gebhardt seine Zweifel.

Tatsächlich war der 18-Jährige schon am Morgen nach der Tat vom 21. Dezember 2007 einem Haftrichter vorgeführt worden. Er hatte angegeben, dem Stiefvater in Notwehr die tödlichen Verletzungen an der Tür des Hauses Rübezahlstraße 11 zugefügt zu haben. Es habe schon früher oft Streit gegeben. Gleichwohl, Fahnder sowie Richter nahmen ihm dies zunächst ebenso wenig ab, wie sie der Mutter des Jungen Glauben schenkten, die seinerzeit die Version ihres Sohnes bestätigt hatte. Im Februar dann die scheinbare Wende in dem Fall, der seinerzeit für einen Schock in der schmucken Einfamilienhaussiedlung am Mangenberg gesorgt hatte: Der junge Mann wurde aus der Haft entlassen. Doch Kaune-Gebhardt hegte weiter Misstrauen und glaubt inzwischen genügend Fakten zusammengetragen zu haben, mit denen sich eine Totschlag-Anklage begründen lässt: „Natürlich ist es möglich, dass ein Richter anders entscheidet.“ Sollte das angestrebte Verfahren aber nicht mit einem Freispruch oder einer Einstellung enden, könnte dies den Täter teuer zu stehen kommen. Das Jugendstrafrecht, das in den Fällen von Heranwachsenden meist zur Anwendung gelangt, sieht bei Totschlag eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, nach Erwachsenenrecht Verurteilte können sogar bis zu 15 Jahre hinter Gitter wandern.

(RP)
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