Solingen Totalschaden: Feuerwehr braucht neues Fahrzeug

Solingen · Der Unimog, der bei einer Einsatzfahrt umgekippt war, ist nicht zu reparieren. Geld für Neuanschaffung vorhanden.

Das Einsatzfahrzeug mit der offiziellen Bezeichnung TLF 16/24 Tr ist nicht zu reparieren: Laut Unfallgutachten hat das Unimog-Tanklöschfahrzeug, das Mitte Oktober vergangenen Jahres bei einer Einsatzfahrt der Feuerwehr zur Rettung eines verunglückten Radfahrers am Balkhauser Weg umkippte, einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten.

Der tonnenschwere Unimog war damals in einer Kurve des engen Wegs von der Fahrbahn in die Seitenplanken geraten und auf die Seite gekippt, zwei Feuerwehrleute wurden dabei leicht verletzt (wir berichteten).

250.000 Euro würde eine Reparatur des 16 Jahre alten Wagens bei einem Zeitwert von rund 89 000 Euro kosten - "für die Stadt Solingen unwirtschaftlich", heißt es nach Auswertung des Gutachtens und Erstellung eines Angebotes des Fahrzeugherstellers in einer Beschlussvorlage der Stadt.

Stattdessen plant die Stadt nun die Anschaffung eines neuen geländegängigen Tanklöschfahrzeugs - nicht zuletzt, um den Brandschutz gemäß Brandschutzbedarfsplan wiederherzustellen, der durch den Verlust derzeit nicht gewährleistet ist.

Bis zu 370 000 Euro wird das neue Fahrzeug kosten. Geld, das nach den Angaben der Verwaltung im Haushalt vorhanden ist: Beim Kauf von fünf weiteren Einsatzfahrzeugen sind Restmittel in Höhe von 370.000 Euro übrig geblieben, diese können nun zur Finanzierung des neuen Tanklöschfahrzeugs umgebucht werden.

Die Erlöse aus dem Versicherungserstattungsbetrag und der Veräußerung des Unfallfahrzeugs sollen ebenfalls mit zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung verwendet werden, heißt es in der Verwaltungsvorlage für die Politik weiter.

Da das Unimog-Tanklöschfahrzeug im kommenden Jahr ohnehin hätte ersetzt werden müssen - die Mittel dafür waren bereits in die Finanzplanung 2016 eingebracht worden -, wird der Ersatzkauf nun um ein Jahr vorgezogen. In den kommenden Wochen müssen nun die politischen Gremien über die außerplanmäßige Mehrausgabe entscheiden: Am Donnerstag, 22. Januar, der Haupt- und Personalausschuss, am 29. Januar der Finanzausschuss und am 5. Februar schließlich der Rat.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort