Berufungsverhandlung nach Amtsgerichts-Urteil Taxifahrer-Rauferei wegen geringer Schuld eingestellt

Solingen/Wuppertal · Zwei Taxifahrer waren in der Pfingstnacht 2018 in Streit geraten. Am Ende soll einer der beiden am Boden gelegen und der andere ihn getreten haben.

Taxifahrer-Rauferei in Solingen wegen geringer Schuld eingestellt
Foto: dpa/Johannes Eisele

Das Verfahren beim Amtsgericht endete wegen widersprüchlicher Aussagen mit einem Freispruch für den 37-jährigen Angeklagten. Dagegen waren Staatsanwaltschaft und das Opfer in die Berufung gegangen.

Unbestritten ist, dass der wegen Körperverletzung angeklagte Taxifahrer seinen Kollegen mit den Worten „Wir müssen reden“ am Arm gepackt hatte und der sich Wehrende unsanft auf dem Boden gelandet war. Der Angeklagte hatte sich dann auf ihn gesetzt. Genauso unbestritten sind gegenseitige Faustschläge. Die angeblichen Fußtritte des Angeklagten gegen den Kopf des Opfers seien hingegen in dieser Lage nicht möglich gewesen – darüber schien sich das Gericht einig zu sein. Allerdings soll aus dem raufenden Duo plötzlich ein Trio geworden sein, nachdem der ebenfalls taxifahrende Bruder des Angeklagten hinzu gekommen sei. Hatte der nun die Tritte gegen den am Boden Liegenden zu verantworten? Das hatte das Opfer zuvor behauptet. Genau gesehen habe er das allerdings nicht – und das Verfahren gegen den Bruder des Angeklagten war außerdem bereits eingestellt worden.

Für Erstaunen bei der Kammer hatte das Opfer auch mit dem Versuch gesorgt, die bisherigen Zeugenaussagen so abzuwerten: „Das waren alles Besoffene oder Türken“. Aus seiner Sicht hätten die Kollegen auf der Busspur, die an diesem Abend als Behelfstaxiplatz gedient habe, ohnehin nur privat geparkt. Deshalb habe er sich aus Platzmangel ganz nach vorne gesetzt - womit er letztlich den Streit provoziert hatte.

Die Vorsitzende Richterin vermisste das wirklich Erhellende in den Zeugenaussagen, der Staatsanwalt hatte bereits zu Beginn die Reduzierung der Anklagepunkte angeboten: Von gefährlicher erst zu einfacher und schlussendlich nur zu versuchter Körperverletzung. Mit der Ermahnung „ich hoffe, daß sie beide die Finger voneinander lassen und hier nicht mehr auftauchen!“ verkündete die Richterin das Urteil: Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld.

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