Solingen Stadtrat entscheidet über das Bürgerbegehren

Solingen · Über das Bürgerbegehren zum Bau der Theatertreppe im Rahmen der Nordstadt-Erneuerung entscheidet der Stadtrat in einer öffentlichen Sondersitzung am Dienstag, 29. April, um 19.30 Uhr, im Stadtsaal Wald.

Eine halbe Stunde vorher tritt zum selben Thema der Haupt- und Personalausschuss zusammen. Die Ratssitzung wird im Rats-TV live übertragen, über die Internet-Seite der Stadt Solingen, www.solingen.de/ratsinfo.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Bau einer Treppenanlage, die das Theater und Konzerthaus optisch wie funktional zur Konrad-Adenauer-Straße und zur Innenstadt hin öffnen und so das Bild einer modernen Großstadt mit prägen soll. Das gesamte Projekt zur städtebaulichen Erneuerung der Nordstadt wird vom Land NRW gefördert.

Von den insgesamt rund 36 000 Euro betragenden Kosten für die Treppenanlage entfällt auf die Stadt Soligen ein Fünftel, also rund 7000 Euro. Diesen Anteil haben Anwohner der Nordstadt zur Verfügung gestellt, die sich zuvor in Workshops und Diskussionen an den Planungen beteiligt und ihre Wünsche und Vorstellungen eingebracht hatten.

"Die veranschlagte Summe von 36 000 Euro enthält selbstverständlich sowohl die Material- als auch die Herstellungskosten", betont Stadtdirektor Hartmut Hoferichter. Zugrunde gelegt ist ein Einheitspreis von 145 Euro pro laufenden Meter der Stufen.

Er umfasst den Kauf und die Anlieferung der Betonstufen, das Herrichten des Unterbodens und der nötigen Fundamente sowie das Verlegen der Stufen. Ähnliche Einheitspreise sind zuletzt bei Treppen in der Grünanlage Vorspel und an der Kita Schwertstraße angesetzt und auch so abgerechnet worden.

Inhaltlich hatte der Rat noch am 13. Februar dieses Jahres einem Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität zur Umgestaltung des Theaterumfeldes inklusive Treppe zugestimmt.

Tritt er am 29. April dem Bürgerbegehren nicht bei, wird es zu einem Bürgerentscheid kommen. Die Bürger würden dann in der Woche vor den Sommerferien in einem regulären Wahlverfahren dazu aufgerufen, ihre Stimme für oder gegen das Begehren abzugeben. Wer für das Begehren stimmt, spricht sich gegen die Treppe aus.

Das Begehren hat Erfolg, wenn sich die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler dafür (also gegen die Treppe) ausspricht und gleichzeitig mindestens ein Zehntel der Wahlberechtigten ausmacht.

Die Verwaltung veranschlagt die Kosten zur Durchführung des Bürgerentscheids mit rund 81 000 Euro, Personalkosten sind dabei nicht berücksichtigt.

(red)
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