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Solingen Stadt bekommt Geld von Baden-Stiftung

Solingen · Am Ende einigten sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich, allerdings auf Widerruf. Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal ging es am Dienstag um die Klage der Stadt Solingen gegen die Kunststiftung Baden und die damit verbundene Zahlung von 630 000 Euro.

Diese Summe bekommt die Stadt zu einem Drittel bis zum 30. Juni ausgezahlt, die Restsumme wird auf sechs Raten verteilt und immer zum 31. Januar eines Jahres fällig. Durchaus ein Erfolg, wie der stellvertretende Leiter des städtischen Rechtsamtes, Rainer Bertrams, gestern nach dem Prozess erklärte. Jetzt muss der vorbehaltlich geschlossene Vergleich am 20. Mai noch vom Finanzausschuss abgesegnet werden. Oberbürgermeister Norbert Feith wird dem Gremium die Zustimmung vorschlagen. Die Stadt verzichtet mit der Zustimmung auf mehr als 100 000 Euro aufgelaufene Zinsen.

Das Museum Baden wird seit Eröffnung 1996 von der Stadt über eine gemeinnützige Gesellschaft betrieben; die Stiftung verpflichtete sich, den Ertrag aus einem Wertpapierdepot zur Verfügung zu stellen. 2002 hatte die Stiftung ihre Zahlungen eingestellt, auch, weil der inzwischen verstorbene Stifter Kurt Baden mit der Ausrichtung des Museums nicht einverstanden war. Offiziell berief man sich auf die Unwirksamkeit des notariell nicht beurkundeten Vertrages zwischen der Stadt und der Stiftung.

Sinkende Zinserträge

Gestern vor Gericht ging es auch um die Tatsache, dass Kurt Badens Witwe von ihrem Recht Gebrauch macht und ein Drittel des Ertrages aus der Stiftung für ihren Lebensunterhalt verwendet. Auch insgesamt, so die Vertreter des Stiftungsvorstands, seien die Zinserlöse wesentliche geringer als zu Zeiten, als die Verträge abgeschlossen wurden. Wenn seinerzeit noch von bis acht Prozent Zinsen die Rede gewesen sei, könne man heutzutage höchstens bis zwei Prozent erzielen. Das Anlagevermögen der Stiftung beträgt 2,5 Millionen Euro.

Insgesamt waren gestern beide Parteien daran interessiert, den schwelenden Streit endlich zu beenden, zumal sich beide Seiten ausufernde Prozesskosten nicht leisten können und wollen. Die Stadt hatte zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht juristische Niederlagen erlitten und daraufhin den Bundesgerichtshof angerufen, der den Argumenten der Stadt folgte und das Verfahren ans Landgericht zurück verwies.

(RP)
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