Solingen Staatsanwaltschaft Wuppertal stützt Verbot von "Hells Angels"-Zeichen

Solingen · Auch die Staatsanwaltschaft Wuppertal teilt die rechtliche Bewertung, nach der das öffentliche Verwenden von Kennzeichen der Rockergruppen "Hells Angels" und "Bandidos" auch dann ein Straftatbestand ist, wenn das Kennzeichen mit einem Ortszusatz verbunden ist, das sich nicht auf ein verbotenes Chapter bezieht.

Kutten mit entsprechender Kennzeichnung, so der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert am Freitag, können daher beschlagnahmt werden. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte zuletzt das öffentliche Tragen der Rockersymbole der "Hells Angels" und "Bandidos" verboten und folgte einer Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts.

(aki)
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