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St. Martin in Solingen Schulen und Kitas halten sich bei Martinsfeiern zurück

Solingen · Nach den Absagen 2020 sind Martinszüge in diesem Jahr wieder erlaubt. Viele Grundschulen und Kitas in Solingen haben die Feiern aber schon vorsorglich abgesagt.

 Ob Kinder in diesem Jahr in Solingen wieder zu St. Martin mit leuchtenden Laternen durch die Straßen ziehen werden, steht noch nicht überall fest.

Ob Kinder in diesem Jahr in Solingen wieder zu St. Martin mit leuchtenden Laternen durch die Straßen ziehen werden, steht noch nicht überall fest.

Foto: Hammer, Linda (lh)

In diesem Jahr könnte es in Solingen wieder Martinsumzüge geben. Zumindest sind laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW öffentliche Martinsfeiern mit maximal 2500 Personen ohne weitere Beschränkungen erlaubt. Obwohl die so lautende aktuelle Verordnung am 29. Oktober ausläuft, geht die Stadt Solingen davon aus, dass sich an den Regelungen kaum etwas ändern wird. „Wir vermuten aktuell, dass es Planungssicherheit gibt“, sagt eine Sprecherin der Stadt mit Blick auf die Umzüge.

Ob rund um den Martinstag am 11. November in Solingen tatsächlich gefeiert wird, steht aber noch nicht fest. Laut Stadt haben viele Grundschulen und Kindertagesstätten ihre Umzüge und Martinsfeiern für dieses Jahr vorsorglich abgesagt. „Der Stadtdienst Ordnung hat bei den Grundschulen und Kindertagesstätten angefragt, die in der Regel Züge veranstalten, wie es in diesem Jahr ist. Rund die Hälfte hat geantwortet, dass sie nichts machen wollen.“ Schon im vorigen Jahr waren die Feiern ausgefallen. Damals hatte die zu dem Zeitpunkt geltende Landesverordnung zur Absage der Umzüge geführt.

In diesem Jahr seien die Voraussetzungen aber anders, so die Stadt-Sprecherin. „Auflagen gibt es nicht – zumindest, wenn draußen gefeiert wird.“ Drinnen wäre eine Martinsfeier wohl nur unter Einhaltung der 3G-Regeln möglich, sagt sie. In der Regel würden die Veranstaltungen zu St. Martin aber ohnehin draußen stattfinden. „Das Familienbüro hat jetzt noch einmal die Kindertagesstätten angeschrieben, um sie darauf hinzuweisen, dass Feiern nach der aktuellen Verordnung erlaubt sind“, so die Sprecherin. Daraufhin hätten bereits einige Einrichtungen zurückgemeldet, dass sie es sich nun vielleicht doch noch einmal überlegen wollen.

Angemeldet werden müssen die Umzüge aus Corona-Gesichtspunkten nicht, so die Stadt-Sprecherin. Sind allerdings ein Martinsfeuer, eine Beschallungsanlage oder Alkohol-Ausschank geplant, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich. Das gilt grundsätzlich, unabhängig von der Corona-Pandemie.

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