Vier Jahre und drei Jahre und neun Monate Zwillingsbrüder wegen Drogenhandels verurteilt

Solingen/Wuppertal · Wegen des Handels und des Besitzes von Heroin und Kokain mussten sich die Zwillingsbrüder vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Sie waren einer Funkstreife im August in der Hasselstraße mit Heroin-Tütchen in der Tasche und motorisiert mit E-Scootern aufgefallen.

Solinger Zwillingsbrüder wegen Drogenhandels verurteilt
Foto: ddp

Einer der beiden Männer hatte offenbar noch versucht, der Taschenkontrolle zu entkommen. Der motorisierte Fluchtversuch misslang, derweil landeten ein paar Tütchen mit Heroin auf der Straße. Sein Zwillingsbruder hatte die erfolglose Flucht erst gar nicht gewagt, seither sitzen die beiden 44-Jährigen in Untersuchungshaft. Für die Streifenpolizisten waren die Brüder alte Bekannte - sie waren kurz zuvor aus der Haft entlassen worden und wieder bei ihrer Mutter eingezogen.

Schrank, Schreibtisch und Regale im Jugendzimmer: Bei der gleich angeordneten Hausdurchsuchung hatten Ermittlungsbeamte nahezu überall etwas gefunden. Angefangen mit einer Blechdose, in der 43 Gramm Heroin aufbewahrt wurden. Gleich nebenan auf dem Schreibtisch stand der zum Strecken benutzte Küchenmixer. Im Schrank kamen 15 Fläschchen mit Methadon zum Vorschein, die einer der Angeklagten dort für eine bevorstehende Auslandsreise deponiert haben will. Dazu noch Kokain in einer Schachtel und auf der Fensterbank - am Ende blieb kaum ein Ort, an dem man keine Drogen gefunden hatte. Für das Gericht war schon beim Prozessbeginn klar, dass der Drogenhandel vor allem der Finanzierung des Eigenkonsums diente.

Verhängnisvoll für einen der beiden Brüder: In seinem Schrank hatten Ermittler eine geladene Schreckschusspistole gefunden. Die will der Angeklagte vor Jahren für die Silvesterknallerei gekauft haben. Dass er seinen Zwillingsbruder in die Sache mit dem Drogenhandel hineingezogen und beide die Mutter enttäuscht hätten: diese Reue kam spät. Möglicherweise ist es aber noch nicht zu spät, um dem vom Heroinkonsum bestimmten Leben eine Wendung zu geben. Einer der Zwillingsbrüder muss für vier Jahre in Haft, der andere für drei Jahre und neun Monate - die nach der Untersuchungshaft noch verbleibende Reststrafe werden beide in einer Entziehungsanstalt absitzen können.

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