Solinger wehrte sich gegen Handschellen Berufung nach Rangelei mit Polizei

Solingen · Ein 51-jähriger Solinger hatte sich zunächst mit seiner Frau gestritten, sich betrunken und nach dem Platzverweis heftig gegen Handschellen gewehrt. Seie Geldstrafe wurde in der Berufung reduziert.

Er hatte sich mit seiner Frau gestritten. Dazu hatte er soviel Schnaps gekippt, dass später nach einer Blutprobe auf der Polizeiwache noch 1,8 Promille auf dem Papier standen. Zuvor hatte er sich auf der Straße liegend wiedergefunden, inmitten einer Rangelei mit drei Polizisten. Die Beamten hatten alle Mühe, den aggressiven 51-Jährigen zu bändigen, um ihn zur Wache bringen zu können. Es folgten die Anzeige wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eine Verurteilung beim Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3300 Euro. Das wollte der in Togo geborene und damals mit seiner Frau in Solingen wohnende Mann so nicht hinnehmen, nun wurde seine Berufung am Landgericht verhandelt.

Er sei zu Unrecht drangsaliert worden und daran sei einzig und allein seine Hautfarbe schuld: So hatte er es dem Amtsrichter erzählt. Davon jedoch konnte keine Rede sein nach allem, was man bislang über den folgenreichen Streit der Eheleute in deren Wohnung in der Alfred-Nobel-Straße im April 2021 weiß. Damals war der Angeklagte mit einem Freund damit beschäftigt, die Küche zu renovieren. Darüber, dass seine Frau den Freund nicht begrüßt habe, sei man in Streit geraten. Ein Wort gab das andere, die Frau rief schließlich die Polizei. Als die Beamten kamen, war der Mann schon gegangen. Sie holten ihn auf der Straße ein und sprachen zur Gefahrenabwehr ein Platzverbot aus. Er dürfe nicht mehr zurück in die Wohnung gehen -– wenn er sich widersetze, würde man ihn in Gewahrsam nehmen.

Als sich kurz darauf herausstellte, dass es zwar einen verbalen Streit gegeben hatte, jedoch keine häusliche Gewalt, war die Lage auf der Straße bereits eskaliert. Der Solinger schien sich um die Anweisung der Beamten nicht kümmern zu wollen. Stattdessen wechselte er die Straßenseite, um den Rückweg nach Hause anzutreten. Daraufhin wollten die Polizisten das umsetzen, was sie zuvor angedroht hatten: Sie wollten dem Mann Handschellen anlegen, um ihn mit zur Wache zu nehmen. Der jedoch scheint im Promille-Rausch komplett ausgerastet zu sein, nachdem ein Beamter nach ihm gegriffen hatte, um ihn festzusetzen. Der Angeklagte soll wild um sich geschlagen und dem Polizisten an den Hals gegriffen haben, um ihn zu würgen.

Inzwischen war die herbeigerufene Verstärkung vor Ort, am Ende waren sechs Polizisten mit dem Vorfall beschäftigt. Der Beamte, der zuvor die Hand an seinem Hals gespürt hatte, soll den Angeklagten zur Abwehr einmal in den Bauch geboxt haben. Der wiederum sprach von mehreren Faustschlägen in den Unterleib. Am Ende war es nur mit Mühe gelungen, dem 51-Jährigen die Handschellen anzulegen, um ihn zur Wache bringen zu können. Vom Berufungsrichter bekam er nun zu hören, dass er – einschlägig vorbestraft – mit der vom Amtsgericht verhängten Geldstrafe noch gut bedient gewesen sei. Das Gericht hätte auch eine Haftstrafe gegen ihn verhängen können. Im Leben des Angeklagten war es nach dem Streit bergab gegangen. Von seiner Frau lebt er seit dem Vorfall getrennt. Er wurde krank, musste operiert werden und verlor nach elf Jahren in der Firma auch noch seinen Job. Zumindest das schlug sich nun im Berufungsurteil nieder: Statt der 3300 Euro muss er nur noch 2200 Euro zahlen.

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