Schlägerei im Vollrausch vor Gericht Erst Berufung, dann Entzug

SOLINGEN / WUPPERTAL · Am Ende waren es knapp drei Promille. Die waren nicht mehr wegzudiskutieren und ließen den Berufungsrichter am Landgericht Wuppertal sagen: „Jeder andere hier im Saal hätte das wohl nicht überlebt.“

Am Ende waren es knapp drei Promille. Die waren nicht mehr wegzudiskutieren und ließen den Berufungsrichter am Landgericht Wuppertal sagen: „Jeder andere hier im Saal hätte das wohl nicht überlebt.“ Dass der Angeklagte dazu auch noch Cannabis und Koks konsumiert hatte, geriet im Schatten seines Alkoholkonsums beinahe zur Randnotiz.

Aber was war überhaupt passiert in dieser Dürpelfestnacht 2018, die den Solinger am Ende im Polizeigewahrsam aufwachen ließ? Dorthin war er gebracht worden, weil ein Streit auf dem Festplatz aus dem Ruder gelaufen war. Der 41-Jährige soll mit einer Bekannten um eine Plastiktüte mit Bierdosen gestritten haben. Nachdem sich deren Freundin eingemischt hatte um zu schlichten, schlug der Angeklagte unvermittelt zu. Mit einer blutenden Nase und einer Platzwunde am Auge rief die Frau eine Polizeibeamtin zu Hilfe.

Der war der Schläger kein Unbekannter, hatte sie ihm doch zuvor schon einen Platzverweis erteilt. Der Angeklagte – mittlerweile auf dem Weg zum Polizeiwagen – trat der Polizistin dann auch noch gegen das Knie. Im VW-Bus sitzend, randalierte er weiter und versuchte auch noch, einen Beamten zu beißen. Problematisch an dem missglückten Biss: Der Angeklagte leidet unter Hepatitis C, die durch Speichel übertragen werden kann. Einige der Beteiligten ließen sich später beim Hausarzt untersuchen - infiziert wurde offenbar niemand.

Der Angeklagte hatte sich mit einen „Filmriss“ herausreden wollen. Er sei erst am nächsten Morgen in der Ausnüchterungszelle wieder zur Besinnung gekommen, erinnern könne er sich an nichts. Vom Amtsgericht war er dennoch zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden und das , weil es bereits eine lange Vorstrafenliste gibt.

Gegen die Haftstrafe war er in Berufung gegangen – und dort geschah etwas, das man in Anbetracht überlasteter Gerichte nicht allzu oft erlebt. Obwohl es aus seiner Sicht eher ein alltäglicher Fall gewesen sein dürfte, nahm sich Berufungsrichter Christoph Märten viel Zeit. Macht es Sinn, noch einen Gutachter hinzuzuziehen, der die Einweisung in eine Entziehungsanstalt für mindestens zwei Jahre begründen könnte? Schafft der 41-Jährige das überhaupt, oder rebelliert er nach neun Monaten gegen die Maßnahme, weil er – hätte er die Haftstrafe angetreten – dann wieder auf freiem Fuß wäre? Und will er überhaupt sein Leben ändern? Der Angeklagte entschied sich für den Weg in die Entziehungsanstalt.

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