Solinger unter anderem wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln angeklagt Kokainpäckchen im Müllbeutel

Solingen/Wuppertal · Der Richter hätte gerne noch das bereits angekündigte Geständnis des Angeklagten gehört. Dessen Verteidiger war hingegen der Karneval und ein Gerichtstermin dazwischengekommen. Ein Vorbereitungstermin im Vorfeld des Prozessauftaktes war somit geplatzt.

Solinger unter anderem wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln angeklagt
Foto: dpa/Volker Hartmann

Dass der 28-jährige Solinger einfach so daher redet, wollte dessen Anwalt dann doch nicht zulassen. Am Ende halfen auch in aller Öffentlichkeit ausgetragene Debatten nichts: Die Anklage wurde verlesen und danach war auch bald schon wieder Schluss. Zu verantworten hat sich der Angeklagte wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen des unerlaubten Handeltreibens.

Mit einem gesondert verfolgten Mittäter soll er am 31. August 2019 in die Niederlande gefahren sein, um dort eine ihm unbekannte Person namens „Onkel“ zu treffen. Eingereist war man gegen 18 Uhr von Niederkrüchten aus, zurück ging’s über einen Grenzübergang bei Wachtendonk. Im Gepäck: 19,3 Gramm Kokain, auf das zahlreiche Abnehmer in Solingen schon gewartet haben sollen.

Als zwei Tage später Ermittlungsbeamte in der Wohnung des Angeklagten in der Konrad-Adenauer-Straße standen, fand man das Kokain dort fein säuberlich in Tütchen verpackt. In einer Kommode, auf dem Nachtschränkchen und in einer Mülltüte an der Garderobe: überall dort hatte der 28-Jährige seine „Handelsware“ verstaut. Am Ende fanden die Ermittler auch noch 79 Gramm Extasy und 53 Gramm Amphetamin-Sulfatzubereitung mit Coffein. Um sich im Streitfall angemessen verteidigen zu können, soll der Angeklagte noch eine Machete und ein Bowiemesser besessen haben. Erstere lag griffbereit auf der Flurgarderobe, das Messer hatten Polizeibeamte auf dem Nachtschränkchen sichergestellt.

Um wenigstens irgendwas zu sagen und den Prozess nicht unnötig zu verzögern, sprach der Solinger noch über Kindheit und Jugend. Den Besuch einer Abendschule habe er abbrechen müssen - eine Haftstrafe war dazwischengekommen. Der vom Vorsitzenden Richter verlesene Bundeszentralregisterauszug machte deutlich: Der 28-Jährige ist längst kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr. Schon vor mehr als zehn Jahren wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, ging es weiter mit dem Erschleichen von Leistungen und einer Inhaftierung wegen Drogenhandels in einem besonders schweren Fall. Vor zwei Jahren folgte eine weitere Bewährungsstrafe wegen erpresserischem Menschenraub und räuberischer Erpressung.

Bereits zu Prozessbeginn stellte der Vorsitzende Richter eine mögliche Drogenabhängigkeit des Angeklagten in den Raum, über die nun auch eine psychiatrische Sachverständige befinden soll. Der Prozess wird fortgesetzt.

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