Berufungsverhandlung am Landgericht Solinger soll seine Freundin geschlagen haben

Solingen/Wuppertal · Weil er seine damalige Freundin (20) geschlagen haben soll, hatte das Amtsgericht einen Solinger zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

 Am Wuppertaler Landgericht wird die Berufung verhandelt.

Am Wuppertaler Landgericht wird die Berufung verhandelt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Dagegen war der 25-Jährige in Berufung gegangen, und die wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt.

Der Angeklagte selbst wollte zu den Tatvorwürfen nichts sagen – was im Juli 2019 in ihrer Wohnung passiert sein soll, erzählte stattdessen seine ehemalige Freundin. Demnach sei das Paar damals in einen Streit geraten, weil die junge Frau Kontakt zu einem anderen Mann gehabt haben soll. Der Angeklagte soll diesem über das Instagram-Profil der Freundin geschrieben haben, so dass der „Nebenbuhler“ geglaubt habe, das ihn die 20-Jährige habe treffen wollen. Gemeinsam sei man dann zu dem Bekannten der Frau gegangen, und als man ihn zu Hause nicht angetroffen habe, soll der Solinger seine inzwischen ehemalige Freundin auf der Straße bespuckt haben.

In deren Wohnung sei der Streit schließlich weitergegangen - über Stunden hinweg, wie das Opfer dem Gericht nun erzählte. Der Mann soll die Frau dabei mit der Hand ins Gesicht und mit der Faust auf den Oberschenkel geschlagen haben und danach auf der Couch eingeschlafen sein.

Am nächsten Morgen soll er aufgestanden und zur Arbeit gegangen sein, während die junge Frau eine Freundin besuchen wollte. Die soll die 20-Jährige zu einer nebenan wohnenden Tante mitgenommen haben – und die wiederum sei mit ihr wegen zahlreicher Hämatome im Gesicht und am Oberschenkel zum Hausarzt und zur Polizei gegangen. Gesehen habe sie ihren ehemaligen Freund seither nicht mehr. Er soll sie jedoch danach dazu gedrängt haben, die Anzeige zurückzunehmen.

Inmitten der Berufungsverhandlung kamen nun auch etliche Vorstrafen des Solingers zu Sprache, die offenbar dazu geführt hatten, dass ihn das Amtsgericht diesmal zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte. Unter anderem soll es bereits im Sommer 2018 eine Beziehung zu einer Frau gegeben haben, die ihn ebenfalls wegen seiner Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Gegen die Schläge hatte sich das Opfer damals mit einem Messer gewehrt – der 25-Jährige war vom Amtsgericht verurteilt worden.

Ein Urteil wurde bei der Berufungsverhandlung indes noch nicht gefällt. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, da es noch einen Beweisantrag des Rechtsanwalts des Beschuldigten gibt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort