Testpflicht gegen Corona-Pandemie Solinger Schüler klagt am OVG
Münster/Solingen · Am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster sind weitere Klagen zur Testpflicht an Schulen eingegangen. Darunter aus dem Bergischen.
Nachdem sich Anfang der Woche bereits ein Schulträger in freier Trägerschaft aus dem Kreis Euskirchen an das OVG gewandt hatte, sind jetzt neun Klagen von Schülern in Münster eingegangen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kommt ein Schüler, der von seinen Eltern vertreten wird aus Solingen.
Schüler, die keinen negativen Nachweis vorweisen können und einen Corona-Test verweigern, müssen nach Vorgaben des Landes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Derzeit gibt es in NRW mit Ausnahmen der Abschlussklassen seit den Osterferien allerdings keinen Präsenzunterricht.
Das OVG wird nach Angaben einer Sprecherin frühestens in der kommenden Woche über die Frage entscheiden. Das Land hat noch bis Freitag Zeit für eine Stellungnahme.