Stadtverwaltung Solingen Ordnungsamt-Affäre geht vor Gericht

Solingen · Die Lebensgefährtin von Ordnungsdezernent Jan Welzel hat sich im März des Vorwurfs zu erwehren, einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes falsch verdächtigt zu haben. Der Streit hatte sich an einer gewerberechtlichen Frage entzündet.

 Das Solinger Ordnungsamt ist zusammen mit einem Bürgerbüro im Verwaltungsgebäude an der Gasstraße untergebracht.

Das Solinger Ordnungsamt ist zusammen mit einem Bürgerbüro im Verwaltungsgebäude an der Gasstraße untergebracht.

Foto: Radtke, Guido (gra)

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Ein langjähriger Mitarbeiter des Solinger Ordnungsamtes war in eine andere Abteilung strafversetzt worden, weil ihm vonseiten einer Bürgerin vorgeworfen worden war, sie nach einem Streit in seinem Büro zu unsanft vor die Tür gesetzt zu haben. Ein Vorwurf, der sich später indes als ebenso haltlos erwies wie eine Abmahnung, die der Ordnungsamt-Mitarbeiter kassierte. Trotzdem geht die gesamte Affäre nun in eine juristische Verlängerung.

Denn am Mittwoch, 27. März, hat sich die besagte Bürgerin vor dem Amtsgericht Solingen an der Goerdelerstraße zu verantworten. Ab 9.20 Uhr geht es in dem Strafverfahren um den Vorwurf der falschen Verdächtigung. Wobei der Prozess eine besonders pikante Note dadurch erhält, dass es sich bei der Angeklagten um die Lebensgefährtin von Ordnungsdezernent Jan Welzel (CDU), also die Partnerin des damaligen Vorgesetzten des inzwischen pensionierten städtischen Angestellten, handelt.

Zuletzt hatte die Lebensgefährtin nach Informationen unserer Redaktion vom zuständigen Richter am Amtsgericht eine Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten. Woraufhin die angeklagte Frau aber offenbar nicht bereit gewesen war, die Strafe zu akzeptieren, so dass jetzt der Gerichtstermin für Ende März angesetzt wurde.

Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Solingen am Freitag bestätigte, war der Strafbefehl ergangen, nachdem sich im Verlauf des Verfahrens ein „hinreichender Tatverdacht“ ergeben hatte. So hatte es der Richter nach einer diesbezüglichen Anzeige des Stadtmitarbeiters und nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anscheinend als erwiesen angesehen, dass die Frau dem „Kontrahenten“ durch ihre Anschuldigungen tatsächlich übel mitgespielt hatte.

Dezernent Welzel beziehungsweise dessen Lebensgefährtin wollten sich in dieser Woche – trotz einer Anfrage – nicht zu der Angelegenheit äußern, die ihren Anfang bereits vor geraumer Zeit, am 30. November 2017, genommen hatte. An diesem Tag war die Frau in einer gewerberechtlichen Frage beim Ordnungsamt erschienen. Allerdings wurde in dem Gespräch recht schnell klar, dass die Meinungen über den Sachverhalt weit auseinander gingen, so dass der Bedienstete die Besucherin des Raumes verwies und nach eigener Aussage schließlich hinaus schob.

Womit die Sache indes nicht erledigt war. Im Gegenteil: Was folgte, waren eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Stadt-Mitarbeiter und eine Abmahnung samt Versetzung, wogegen sich der betroffene Stadt-Bedienstete Mitte des vergangenen Jahres vor dem Solinger Arbeitsgericht erfolgreich zur Wehr setzte.

Doch selbst nach diesem bei einem Kammertermin erzielten Vergleich setzte sich die Affäre fort. Wie der betroffene Arbeitnehmer nun noch einmal betonte, durfte er zwar in seine Abteilung zurückkehren. „Aber ich wurde sozusagen abgesondert, bekam ein neues Büro im Keller und sollte einen anderen Telefonanschluss erhalten“, erinnerte sich der Mann, der insgesamt über 40 Jahre in Diensten der Stadt gearbeitet hatte.

Kurz und schlecht: Der Stadt-Mitarbeiter fühlte sich nach wie vor von seinem Arbeitgeber schikaniert und wandte sich aus diesem Grund erneut an das Arbeitsgericht, welches daraufhin bei einem Gütetermin Anfang Oktober 2018 ankündigte, zu einem möglicherweise notwendigen zweiten Kammertermin ein paar Wochen später sogar ein persönliches Erscheinen von Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) anzuordnen.

Wozu es aber nicht kam. Denn am Ende einigten sich die Streitparteien auf einen nochmaligen Vergleich. Dieser hatte zum Gegenstand, dass der Bedienstete ab Mitte Oktober – und damit zweieinhalb Monate vor seinem regulären Ausscheiden aus dem Job zum 1. Januar 2019 – „unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt“ wurde.

Was für den betroffenen Mitarbeiter gleichwohl nicht alle Wunden geheilt hat. „Die Situation, der ich über Monate hinweg ausgesetzt war, war alles andere als schön“, sagte der Mann in dieser Woche. Hilfe sei in der immerhin ein Jahr währenden Auseinandersetzung vor allem vom Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung sowie von Kollegen gekommen.

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