Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Aus Geldstrafe wird Haftstrafe auf Bewährung

Wuppertal / Solingen · Ein 25-Jähriger Solinger war vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die nun am Landgericht vom Berufungsrichter in eine Haftstrafe auf Bewährung umgewandelt wurde.

Es war keine Premiere für den 25-jährigen Solinger, der ohne Anwalt ziemlich verloren auf der Anklagebank beim Landgericht Wuppertal saß. Das Amtsgericht Solingen hatte ihn zuvor – auch nicht zum ersten Mal – wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer vergleichsweise geringen Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, die eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung für angemessen gehalten hatte. Dieser Einschätzung schloss sich der Berufungsrichter an.

Die lange Vorstrafenliste des Angeklagten im zweistelligen Bereich hatte man nicht als Empfehlung angesehen. Vor allem auch deshalb, weil sich alle Straftaten in einem Punkt wiederholten: Der Solinger hatte immer heftig „getankt“ und war dabei mit mindestens 2,5 Promille unterwegs. Auch in diesem Fall hatte er als ‚hilflose Person’ auf der Hauptstraße gelegen. Eine Krankenwagen-Besatzung hatte sich geweigert, ihn mitzunehmen und die Polizei gerufen, die ihm bereits kannte. Denn immer, wenn er in diesem Zustand Hilfe gebraucht hätte, waren ihm im Verfolgungswahn Bärenkräfte gewachsen.

Besonders die Solinger Polizei habe ihn in diesen Momenten regelmäßig bedroht, da war sich der Angeklagte inmitten paranoider Gedanken sicher. Meist musste die Funkstreife nach Verstärkung rufen, um ihn zur Ausnüchterungszelle zu bringen. Anschließend brauchten die Beamten – so wie auch in dem verhandelten Fall – selbst ärztliche Betreuung.

Ein geregeltes Leben hatte sich für den Arbeitsunfähigen bislang nicht abgezeichnet. Eine stationäre Therapie wegen des Alkoholkonsums, der Depressionen und Suizidgedanken hatte er für diese Verhandlung unterbrochen. Alleine in deren Fortführung sah der Vorsitzende Richter eine Chance, dass der Beklagte in Zukunft vielleicht doch wieder ein Bein auf den Boden bekommen würde und wurde drastisch: „Sonst wettet niemand mehr auch nur fünf Cent auf Sie“.

Für den erfahrenen Berufungsrichter am Wuppertaler Landgericht war diese Verhandlung im Übrigen eine Premiere: Noch nie zuvor hatte er eine Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt. Die Strafe wurde nur unter strengen Auflagen für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt: kein Tropfen Alkohol, eine erfolgreiche stationäre Therapie in Norddeutschland, ein konsequenter Bewährungshelfer und regelmäßige Kontrollen zum Nachweis der Abstinenz. Das Urteil war verbunden mit der Wegweisung des Richters: „Halten Sie durch, das ist Ihre letzte Chance“.

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