Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

200 Menschen stellten sich gegen Polizei Solinger Kirchengemeinde verhindert Abschiebung von jungem Iraner

Solingen · Der abgelehnte Asylbewerber, der im Iran zum Christentum konvertierte, befindet sich seit zehn Monaten im Kirchenasyl. Die Behörden wollen ihn nach Frankreich abschieben.

Kirche der Luthergemeinde in Solingen (Archivbild).

Kirche der Luthergemeinde in Solingen (Archivbild).

Foto: Dennis Polz

Schon seit knapp einem Jahr hält sich ein 27-jähriger Mann in der evangelischen Luthergemeinde in Solingen versteckt. Doch wie lange der junge Iraner noch in seinem Kirchasyl bleiben kann, ist ungewiss. Denn der Kreis Wesel, wo der Mann offiziell gemeldet ist, will den abgelehnten Asylbewerber nach Frankreich abschieben.

Ein erster Versuch, den Iraner ist das Nachbarland zu überführen, ist am Montagmorgen allerdings gescheitert. Rund 200 Menschen, darunter viele Freiwillige aus der Kirchengemeinde, hinderten Polizei und Ausländerbehörde daran, die Räume des Gemeindezentrums zu betreten. Nun will der Kreis Wesel, der die Abschiebung auf Anordnung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Asyl (BAMF) betreibt, einen Durchsuchungsbeschluss erwirken, um den Mann doch noch nach Frankreich bringen zu können.

Dort hatte der Mann nämlich zuerst europäischen Boden betreten, so dass die französischen Behörden nach den Dublin-Regelungen für das Asylverfahren des Iraners zuständig sind. Später war der Mann dann aber nach Deutschland weiter gereist und hatte sich nach einer Ablehnung seines Asylantrages im März 2018 in das Solinger Kirchenasyl geflüchtet. Augenblicklich läuft vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch eine Klage gegen die Ablehnung.

In der Kirchengemeinde selbst will man weiter für die Belange des 27-Jährigen kämpfen. „Der Mann ist vor seiner Flucht im Iran zum Christentum übergetreten. In seiner Heimat droht ihm Gefängnis“, sagte Pfarrer Christian Lerch. Mittlerweile, so der Pfarrer, habe sich der junge Iraner gut in der Gemeinde integriert. Lerch: „Er hat Deutsch gelernt und beteiligt sich aktiv am Gemeindeleben. Viele unserer Gemeindemitglieder engagieren sich für ihn.“ Ein Abschiebung nach Frankreich sei für den Betroffenen gefährlich, da ihm von dort möglicherweise schneller die Abschiebung in sein Heimatland drohe.

Der Kreis Wesel bleibt hingegen bei seiner Auffassung, dass der Mann zur Ausreise verpflichtet ist. „Eine entsprechende Abschiebeanordnung wurde gerichtlich überprüft und für rechtens befunden“, sagte eine Sprecherin des Kreises. Darum werde nun ein Durchsuchungsbeschluss für die Gemeinderäume beantragt, um den Iraner in einem zweiten Versuch doch noch nach Frankreich bringen zu können. Dem würde sich die Gemeinde nicht entgegenstellen. „Wir wollen auf keinen Fall den Rechtsstaat infrage stellen. Uns geht es darum, dass eine gute Lösung im Sinne des Betroffenen erreicht wird“, betonte Pfarrer Lerch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort