Rettungseinsätze in Solingen Feuerwehr appelliert an Vernunft der Autofahrer

Solingen · Enge Gassen und verwinkelte Hofschaften – das Solinger Straßennetz kommt an etlichen Punkten nicht allein für auswärtige Autofahrer einer Herausforderung gleich.

Die Feuerwehr hat bei Einsätzen bisweilen mit zugeparkten Straßen zu kämpfen. Weswegen die Verantwortlichen jetzt noch einmal appellieren, auf die Einsatzkräfte und ihre breiten Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.

Zwar zeigten sich die meisten Bürger einsichtig, wenn es darum gehe, Rettern den Weg freizuhalten, sagte eine Sprecherin der Feuerwehr in dieser Woche. Und Übergriffe bildeten zum Glück nach wie vor eine große Ausnahme, hieß es, nachdem in der vergangenen Woche in Bottrop ein aggressiver Mob während eines Einsatzes auf Feuerwehrleute losgegangen war. Gleichwohl ist auch in der Klingenstadt nicht alles zum Besten bestellt. So bereiten den Kräften regelwidrig abgestellte Fahrzeuge vor allem in den Abend- und Nachtstunden einiges Kopfzerbrechen. Denn oftmals versperren solche Autos der Feuerwehr den Weg, so dass wertvolle Zeit verstreichen kann.

„Das hängt häufig gewiss mit dem eingeschränkten Angebot an Parkplätzen zusammen“, betonte die Feuerwehr-Sprecherin, die in diesem Zusammenhang Verständnis für die Nöte der Autobesitzer zeigte. Parallel verwies sie aber auch auf Regeln, die es einzuhalten gelte. So dürfe auf Straßen, die unter drei Metern breit seien, prinzipiell nicht geparkt werden.

Eine Regelung, die seitens der Stadt bestätigt wird. Tatsächlich wies der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zwar erst 2017 auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die sanktionierte Anwendung des unbestimmten Begriffs „schmal“ hin. Was wiederum zur Folge habe, dass „die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden“ müsse, wie eine Stadtsprecherin mitteilte.

Doch klar ist weiter, dass das Halten – und somit auch das Parken – an engen Straßenstellen verboten ist. So gilt eine Straße bei einer Breite von 3,05 Metern oder weniger als eng. Diese Bezugsgröße errechnet sich aus der maximalen Kraftfahrzeugbreite von 2,55 Metern sowie einem Mindestseitenabstand von jeweils 25 Zentimetern links und rechts. Konkret heißt dies, dass auf Straßen unter 3,05 Breite ein Halteverbot besteht – auch ohne eigens aufgestellte Schilder.

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