Solinger am Landgericht verurteilt Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Drogenhandels

SOLINGEN/WUPPERTAL · „Das war der größte Fehler meines Lebens“, bekannte der 46-jährige Solinger, der von Mai bis Juni 2015 und dann noch einmal im Januar 2016 in Solingen und Köln Marihuana einkaufte und damit handelte.

Jetzt musste er sich dafür vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. 2000 Euro muss er in Monatsraten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Insgesamt zehn Kilogramm erhielt er von mittlerweile anderweitig angeklagten Händlern. Er zweigte geschätzt je 100 Gramm für seinen Eigenbedarf ab, denn die Zeiten waren alles andere als rosig für ihn und seine Familie. Der Gutachter bestätigte eine „anhaltende psychosoziale Belastungssituation“.

Die familiäre Situation war für den Angeklagten belastend: Seine Frau war zum Pflegefall geworden und starb nach langer Krankheit 2020, eine Tochter drohte im Alter von 14 Jahren zu erblinden und war nur durch eine extrem teure Augenoperation davor zu bewahren. Die andere Tochter ist aufgrund einer damals auftretenden Muskelkrankheit auch heute noch auf den Rollstuhl angewiesen.

Die ständige Pflege an mehreren Fronten überforderte den Solinger auch finanziell. Als Meister in einem großen Metallwarenbetrieb, in dem er seit 1998 arbeitete, konnte er wegen der Pflegebelastung nur noch Teilzeit arbeiten und erhielt so nur noch 60 Prozent seines Gehalts. Als Folge konnte er auch die Hypotheken für sein Haus nicht mehr bedienen – 2017 musste er es verkaufen und wohnt jetzt mit den Töchtern zur Miete.

Hinter diesem Schicksal relativiert sich die kurze „Händlerkarriere“. Der bis dahin unauffällige Solinger hatte wohl mit offenen Worten über deren Details berichtet, ihm bekannte Kunden benannt – darunter zwei schwer an Krebs erkrankte Arbeitskollegen – und auch die Lieferanten, die in gesonderten Prozessen angeklagt sind. Die Gewinnspanne nannte er ebenso offen: 500 Euro pro Kilo. Geld, das er damals dringend brauchte.

Der sieben Jahre lang schwebende Prozess war den Umständen am Gericht geschuldet. Ständig verschobene Termine wegen Arbeitsüberlastung durch vorrangige Haftsachen, später dann wegen der Corona-Problematik. Ein Grund mehr für den Anwalt des Solingers, vorab mit dem Gericht auszuloten, wie weit diese Umstände zu einem schnellen Bewährungsurteil führen könnten. So kam es zu einer Verhandlung, in der alles andere als ein Bewährungsurteil nach einem offenen Geständnis erstaunlich gewesen wäre, solch identischer Einschätzung wären sich Anklage, der Anwalt und schließlich auch das Gericht.

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