Neue Gebühren in Solingen Stadt-Sparkasse kündigt rund 1300 Konten

Solingen · Ein Großteil der Kunden der Solinger Stadt-Sparkasse hat den neuen Gebührensätzen bereits zugestimmt. Doch 1,5 Prozent bisher nicht - ihnen wird das Konto gekündigt.

Geldautomaten der Stadt-Sparkasse Solingen im Einkaufszentrum Hofgarten. (Archivfoto)

Geldautomaten der Stadt-Sparkasse Solingen im Einkaufszentrum Hofgarten. (Archivfoto)

Foto: Guido Radtke

Immer noch haben sich nicht alle Sparkassen-Kunden mit den neuen Preismodellen beziehungsweise Gebührensätzen des Kreditinstitutes anfreunden können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom April 2021 ist aber auch die Sparkasse verpflichtet, von Privatkunden dafür und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit die Zustimmung einzuholen. „Zwischenzeitlich haben rund 98,5 Prozent unserer Kunden ihre aktive Zustimmung zu den neuen Preisen ausgedrückt“, sagt Sparkassen-Sprecher Martin Idelberger auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Zustimmung von etwa 1,5 Prozent – das entspricht etwa 1300 Kunden – steht aber weiter aus. „Dafür liegt uns bisher keine Rückmeldung vor, diese Konten wurden deshalb fristgerecht zum 31. Mai 2023 gekündigt“, erklärt Idelberger. Allerdings sei dem Kreditinstitut daran gelegen, auch diese Konten weiterhin zu führen und die Kunden „von unserem Angebot zu überzeugen“. Denn laut Idelberger sei es der Stadt-Sparkasse „besonders wichtig, dass niemand ohne eigene Handlung nach Ablauf der Frist ohne eigenes Girokonto dasteht“.

Deshalb biete man an, dass das Konto durch aktive – vom Kontoinhaber ausgelöste – Nutzung weitergeführt wird. Diese Nutzung können beispielsweise durch Einsatz der SparkassenCard, Bareinzahlungen oder Auszahlungen oder Überweisung erfolgen. Idelberger: „Passive Tätigkeiten, wie der Einzug einer Lastschrift ohne eine Gutschrift gelten explizit nicht als aktive Nutzung und würden in der Folge zu einer Abrechnung des Girokontos führen.“

Die Stadt-Sparkasse betreut derzeit über 82.000 Girokonten von Privatkunden. In den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres wurden aufgrund des BGH-Urteils die Sparkassen-Kunden kontaktiert und um Zustimmung für die neuen Gebührensätze gebeten. Die sollte eigentlich bereits zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Bis dahin hatten jedoch „lediglich“ 96 Prozent die notwendige Zustimmung erteilt.

Deswegen wurden Kontoinhaber, von denen die Zustimmung noch fehlte, erneut angeschrieben und aufgefordert, bis Mitte Februar ihre Zustimmung zu erteilen. Rühren sich die Kunden allerdings absolut überhaupt nicht und nutzen auch die aktive Nutzung nicht, wird die Kündigung des Kontos zum 31. Mai 2023 wirksam.

Die Sparkasse hat ihr Angebot nach vier Jahren überarbeitet und neu ausgerichtet. Zwei Privatkundenmodelle, abgeleitet aus den Kundenbedürfnissen, werden nun angeboten: ein Konto für „Wenig-Nutzer“ (Grundpreis fünf Euro) und ein „All-Inclusive“-Konto (zehn Euro).

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