Landgericht verkündet Urteil Höchststrafe im Solinger Kindsmordprozess

Update | Solingen / Wuppertal · Im Prozess gegen die wegen Mordes an fünf ihrer sechs Kinder angeklagten Mutter aus Solingen hat die Kammer ihr Urteil gesprochen: Lebenslange Haft mit der besonderen Schwere der Schuld.

 Die genauen Hintergründe der Tat bleiben auch nach dem Urteil verborgen.

Die genauen Hintergründe der Tat bleiben auch nach dem Urteil verborgen.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die letzte WhatsApp-Nachricht schreibt sie um 9.15 Uhr. Um 10.37 Uhr ist sie wieder online. Der Vorsitzende Jochen Kötter ist davon überzeugt: In der Zeit dazwischen hat die Angeklagte am 3. September 2020 fünf ihrer sechs Kinder getötet. Und noch etwas stellt Kötter in seiner Urteilsbegründung fest: Die 28-Jährige ist voll schuldfähig. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit verwies der Vorsitzende „in das Reich der Fabeln“, wie auch schon die Gutachter. Zuvor hatte er das Urteil verkündet: Lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine sofortige Haftentlassung nach der Höchststrafe von 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.

Was geht in jemandem vor, der ein solches Urteil über sich hört ? Die nun wegen Mordes verurteilte Kindsmutter tut derweil das, was sie an jedem der 20 Verhandlungstage getan hat: Sie starrt in den Saal und wirkt wie versteinert. Ob der Vorsitzende Richter sie überhaupt erreicht mit dem, was er in der Urteilsbegründung sagt ? Man weiß es nicht. So wie auch die Kammer vieles nicht erfahren hat, was man dort gerne gewusst hätte. Die Angeklagte habe nur „scheibchenweise“ etwas von sich preisgegeben – und das auch nur jenseits des Gerichtssaals. Die dunkle Seite der Seele einer die Tat leugnenden Angeklagten: Sie blieb bis zum Schluss verborgen. Dass sie morgens aufsteht, und mittags sind die Kinder tot: Es ist kaum vorstellbar, dass die 28-Jährige das so geplant hat. Was in den Stunden dazwischen passiert ist, weiß nur sie selbst.

Der Ehemann hatte an jenem Morgen die Trennung via Facebook verkündet. Geahnt hatte sie es schon längst, gesagt hat er nichts. Die Kammer jedenfalls ist davon überzeugt, dass sich die Angeklagte habe rächen wollen an ihrem Mann. Sie sei es gewohnt gewesen, ihn mit Eifersüchteleien zurückzuholen. Der Vorsitzende sprach von „manipulativen Spielchen“ und davon, dass die Frau wohl auch diesmal geglaubt habe, das sie ihren Mann „am Haken habe“ und er zu ihr zurück kommen werde.

Getan hat er es nicht. Als ihr das bewusst geworden sei, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung, habe das Drama seinen Lauf genommen. Am Ende waren fünf ihrer sechs Kinder im Alter zwischen ein und acht Jahren tot. Deren Mutter hatte sich am Düsseldorfer Hauptbahnhof vor den Zug geworfen und lag um 13.47 Uhr schwerverletzt auf den Gleisen.

War es eine Verzweiflungstat, weil ein Lebensentwurf zusammenbrach? Auch das hält die Kammer für möglich. Nach allem, was man nach der Anhörung von Gutachtern und Zeugen weiß, war das idealisierte Familienleben ein instabiles Gebilde. Die Kinder als „Erfüllungsgehilfen“ für die heile Welt und funktionslos, als der Mann sich in ein neues Leben verabschiedet hatte. Dass er keine Stütze gewesen sei und immer wieder aus der Verantwortung floh, habe die Angeklagte nicht wirklich gestört. Sie habe ihn dennoch in ihre eigenen Vorstellung eines Familienlebens integriert und alles im Griff gehabt. Als ihr dann aber klar geworden sei, dass sie „die Strippen nicht mehr in der Hand habe“, so Kötter, sei ihr die sicher geglaubte Kontrolle entglitten.

War es also eine Affekttat, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit ? Das war es aus Sicht der Kammer nicht. Im Gegenteil. Auch nach der Tat sei alles geordnet und strukturiert abgelaufen. Die Angeklagte habe in der Schule angerufen, um ihren ältesten Sohn zum Rathaus schicken zu lassen. Sie rief noch die Kontoauszüge bei der Bank ab und googelte die Abfahrtzeiten für Bus und Bahn nach Düsseldorf. 

Und was ist mit einem gescheiterten Mitnahme-Suizid? Als der erste Verteidiger damit anfing, warf die Angeklagte ihn kurzerhand raus. Als sie den Gutachtern erzählen sollte, was am Düsseldorfer Hauptbahnhof mit ihr passiert ist, will sie versehentlich auf die Gleise gestolpert sein. Das Gericht hält es hingegen für möglich, dass die Mutter – ihren eigenen Tod vor Augen – die Kinder nicht habe allein zurücklassen wollen. Getan habe sie das aus der narzisstischen Vorstellung heraus, dass sie das, was sie selbst aufgebaut habe, auch selbst zerstören könne.

Er wisse, so der Vorsitzende, dass nach einer solchen Tat der Ruf nach Auflösung – oder gar nach Erlösung – aufkomme und das man hoffe, dass jemand sagt: „Meine Güte, sie war halt krank“. Dass aber habe die Kammer nicht liefern können. Am Ende bleibe nur zu hoffen, dass der überlebende Sohn der Angeklagten irgendwann mit dem Geschehenen werde leben können. Und auch die Kindsmutter selbst.

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