Berufungsprozess am Landgericht Wuppertal Tierhalteverbot für Katzenzüchterin

Solingen/Wuppertal · Eine Solingerin hatte über 60 Katzen unter schlimmen Bedingungen in einer kleinen Wohnung gehalten. Das Landgericht verurteilte die Frau zu elf Monaten auf Bewährung.

Das Verfahren einer Solinger Katzenzüchterin gegen ihre Verurteilung durch das Amtsgericht ist am Freitag mit einer Abweisung der Berufung zu Ende gegangen. Es bleibt bei den elf Monaten Haft auf Bewährung und einem fünfjährigen Tierhalteverbot. Viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, festgestellt durch die Veterinärämter in Solingen und Düsseldorf, hatte die Frau vergeblich zu entkräften versucht.

Bereits mehrfach war das Veterinäramt der Stadt durch Hinweise auf die 44-jährige Solingerin aufmerksam geworden – sei es durch Gestank aus einer Dreizimmerwohnung nahe dem Schlagbaum oder durch Anzeigen wegen offensichtlich kranker Katzen, die über das Internet verkauft worden waren.

Auf 84 Quadratmetern drängten sich zum Schluss 62 Katzen in drei völlig verdreckten Zimmern, überwiegend ungepflegt, schlecht ernährt, krank, apathisch und teilnahmslos. Viele Tiere mussten bei Tierärzten operiert und in Tierheimen wieder aufgepäppelt werden. Es entstanden Kosten in fünfstelliger Höhe, die von der Frau zurückgefordert werden.

Ob die Tiere gelitten haben? Dies war von der Besitzerin bestritten worden. Leider könne man die Tiere selbst nicht befragen und könne nur von den Symptomen ausgehen, nach denen sich die Tiere bereits aufgegeben hätten, vermutete hingegen der Richter.

Vorsatz muss es nicht gewesen sein, aber es war völlige Überforderung. Die Konsequenz, die zahllosen Tiere in ein Heim zu geben, sei abgelehnt worden – ob es wirklich Sentimentalität gewesen sei, nach der man „die eigenen Kinder nicht ins Heim gibt“, dürfe man bezweifeln. Schließlich sei ein reger Handel mit den Tieren getrieben worden. Tierarztbesuche, vernünftige Ernährung und Pflege seien bei der Menge der Katzen nur punktuell möglich gewesen. Ungeklärt, aber nicht ausschlaggebend seien auch die tatsächlichen Besitzverhältnisse. Sie sei für das Wohlergehen all dieser Tiere verantwortlich gewesen, so der Richter. Merkwürdige Aktionen, wie das Anleinen von drei Hunden vor dem Haus hoch auf einem Baugerüst, um sie vor dem Zugriff der Tierschützer zu verbergen, „zeuge von ihrer Schwierigkeit, sich adäquat um Tiere zu kümmern“, sagte der Richter an die Adresse der Angeklagten. Daher bleibe es beim Tierhalteverbot.

Das Landgericht habe keine Reue, keine Einsicht, nur ein Teilgeständnis bei gleichzeitig massiver Beschuldigung anderer feststellen können. Bei der Schwere des Falls reiche eine Geldstrafe nicht aus, und da eine höhere Strafe in der Berufung nicht möglich sei, bleibe es bei den elf Monaten Haft auf Bewährung mit weiteren Auflagen. Das soll jetzt durch einen Bewährungshelfer überwacht werden. Ein Verstoß gegen das Tierhalteverbot – so der Richter – würde unmittelbar zu einer Haft führen.

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