Prozess am Landgericht Strafmaß nach Vergewaltigung verringert

Das Berufungsgericht sieht von einer Haftstrafe für einen Solinger ab. Zwei Jahre auf Bewährung.

Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug drohten einem 46-jährigen Solinger, nachdem ihn das Amtsgericht der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen hatte. Die drohende Haftstrafe hing wie ein Damoklesschwert über dem alleinerziehenden Familienvater, der dagegen in Berufung gegangen war.

Der Berufungsrichter stellte – ein Geständnis des Angeklagten voraussetzend – schon zu Beginn der Verhandlung eine Bewährungsstrafe in Aussicht. Am Ende wurden zwei Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung verhängt. Hinzu kommt als Bewährungsauflage die Zahlung von 2600 Euro an den Weißen Ring. Was aber war zuvor passiert, dass den bislang unbescholtenen Angeklagten in die Nähe einer Haftanstalt gebracht hatte? Die Scheidung ausgestanden, die beiden Kinder waren bei ihm geblieben und Jahre später erkrankte die Exfrau an Krebs und starb kurz darauf. Inmitten dieser Lebensphase hatte der Solinger vor zwei Jahren eine Beziehung zu einer Frau begonnen, die ihrerseits noch in einer weiteren Partnerschaft lebte und daraus offenbar auch kein Geheimnis gemacht hatte.

Als man sich im Oktober 2017 zum Frühstück traf, soll die Lage eskaliert sein. Erneut mit dem Nebenbuhler konfrontiert, soll sich aus einem Streit eine handfeste Auseinandersetzung entwickelt haben. Der Angeklagte soll seiner Partnerin ein Glas Wasser ins Gesicht geschüttet haben und als diese zum Abtrocknen ins Bad gelaufen sei, soll er sie am T-Shirt gepackt und ihr selbiges mitsamt dem BH zerrissen haben. Dann soll der 46-Jährige die Frau aufgefordert haben, seine Wohnung zu verlassen und deren Sachen in ihr Auto gebracht haben.

In seine Wohnung zurückgekehrt, soll er dort erneut auf die Frau getroffen sein und Handyfotos von ihr gemacht haben, während er sie an den Haaren zog. Zudem soll er damit gedroht haben, die Bilder an deren Freunde zu schicken. Die mittlerweile am Boden liegende Frau soll er auch noch geschlagen und getreten haben. In Panik soll das Opfer in den Hausflur gelaufen sein und an der Wohnung nebenan geklingelt haben. Der Angeklagte soll sie zurück in seine Wohnung und dort dann zum Sex gedrängt haben. Schließlich soll es dem Opfer gelungen sein, bei einer in den unteren Etagen wohnenden Nachbarin Zuflucht zu suchen. Die wiederum hatte die Polizei gerufen.

Aus Sicht des Berufungsrichter waren die Schürfwunden und die Würgemale am Hals der Frau nicht zu leugnen – der Angeklagte räumte den in der Anklage vorgebrachten Tatablauf ein. Von dessen Verteidiger war noch zu hören, dass es sich um eine leidenschaftliche Beziehung gehandelt habe. Beide Partner hätten sich gegenseitig emotionale Verletzungen zugefügt, am Tattag sei der Angeklagte in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen. Der Solinger gehe einer geregelten Arbeit nach und kümmere sich um seine beiden Kinder – die Sozialprognose sei gut. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an und sah von der Verhängung einer Haftstrafe ab.

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