Berufungsverfahren am Landgericht Partygäste nach Streit bei Geburtstagsfeier vor Gericht

SOLINGEN / WUPPERTAL · Vier zwischen 24 und 27 Jahre alte Solinger waren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe verurteilt worden. Zur Berufungsverhandlung waren zwei der Angeklagten nicht erschienen, die anderen beiden zogen die Berufung zurück.

Es sollte eine heitere Geburtstagsfeier werden. Am Ende lag einer der Partygäste mit einer lebensbedrohlichen Hirnblutung auf der Intensivstation. Dabei soll die Stimmung im Juni 2015 ausgelassen und gut gewesen sein. Zumindest bis zu dem Moment, als einer der Anwesenden eine junge Frauen „angebaggert“ hat.

Der junge Mann wurde nach Hause geschickt  – trotzdem lungerte er vor dem Haus herum. Das scheint einem der Gäste nicht gefallen zu haben, der drei Kumpels zum Ort des Geschehens rief. Dort angekommen, soll einer der Angeklagten demjenigen, der zuvor bei der Party rausgeworfen worden war, eine Zigarette „zugeschnippt“ haben.

Was dann folgte, endete in einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Und auch andere Partygäste hatten sich in den anfangs noch verbal geführten Streit eingemischt. Darunter auch ein Mitglied einer libanesischen Großfamilie, über das die vier Angeklagten später gesagt haben sollen, sie hätten sich durch dessen Verhalten provoziert gefühlt. Der Mann ist gerichtsbekannt und soll mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden sein. An diesem Abend hatte er sich offenbar an die Seite des späteren Opfers gestellt und das Geschehen durch Provokationen zusätzlich angefacht.

Aus der Gruppe der Angeklagten heraus soll das Opfer so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein, dass der junge Mann sofort das Bewusstsein verloren hatte. Bei einem Sturz war er mit dem Kopf gegen die Kante des Gehwegs geschlagen. Einer der Angeklagten soll den am Boden liegenden Partygast noch gegen den Kopf getreten haben. Derweilen soll sich inmitten der anderen Partygäste eine Auseinandersetzung entwickelt haben, in deren Verlauf auch andere Anwesenden geschlagen und getreten worden sein sollen. Zwei der Angeklagten sollen das bewusstlos auf der Straße liegende Opfer von dort weggezogen haben, während eine Zeugin versucht haben soll, Erste Hilfe zu leisten. Nach der Notaufnahme im Krankenhaus wurden ein Felsenbeinbruch und eine Hirnblutung diagnostiziert. Die Perforation des Trommelfells soll zu einem andauernden Tinnitus geführt haben und auch dazu, dass der Geschädigte auf dem linken Ohr nur noch dumpf hört.

Das Amtsgericht hatte bereits 2017 Bewährungsstrafen zwischen sieben und 18 Monaten sowie in einem Fall eine Geldstrafe verhängt. Die Berufung hätte jetzt beim Landgericht verhandelt werden sollen – allerdings waren zwei der Solinger dem Prozess ferngeblieben. Die anderen beiden zogen ihre Berufung zurück – das Urteil des Amtsgerichts ist daher rechtskräftig. Eine Zivilkammer hatte die vier Angeklagten zur Zahlung von 15.000 Euro an das Opfer verurteilt.

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