Landgericht Wuppertal Öffentlichkeit im Missbrauchsprozess ausgeschlossen

Solingen / Wuppertal · Im Prozess gegen einen Solinger, dem die Staatsanwaltschaft den sexuellen Missbrauch seiner beiden Kinder und den Besitz kinderpornografischen Materials vorwirft, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 Vor Prozessbeginn verbarg der angeklagte Solinger sein Gesicht hinter einem Ordner.

Vor Prozessbeginn verbarg der angeklagte Solinger sein Gesicht hinter einem Ordner.

Foto: Sabine Maguire

Der Gerichtsbeschluss kam noch vor der Anklageverlesung. Die Begründung: Es würden Details aus der zu schützenden Intimsphäre der Opfer und auch des Täters erörtert. Das Gericht wird auch einige der 500.000 Fotos und Videos in Augenschein nehmen, die beim Angeklagten sichergestellt worden waren.

Der Mann war im Juni 2020 auf einem Campingplatz in Rösrath verhaftet worden, seine ebenfalls beschuldigte Ehefrau wurde nach der Vernehmung entlassen. Das Verfahren gegen die Frau läuft noch – ihr wirft die Anklage vor, vom Missbrauch der Kinder gewusst und nicht eingegriffen zu haben. Die Tochter (12) und der Sohn (9) waren in die Obhut des Jugendamtes gekommen.

Vor Prozessbeginn verbarg der Angeklagte sein Gesicht hinter einem Ordner. Und die Bestimmtheit, mit der sein Anwalt den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatte, schien ihm sehr gelegen gekommen sein. Seine Intimsphäre ist ebenso zu schützen wie die der Opfer: Das ist in der Strafprozessordnung klar geregelt. Noch steht nicht fest, dass er selbst die Intimsphäre seiner Kinder auf das Schwerste verletzt haben könnte. Auch die Beweisaufnahme wird sich dem Blick der Öffentlichkeit entziehen.

Ein Satz aus der Einlassung des 39-Jährigen hatte die Prozessbeteiligten jedoch aufhorchen lassen. Es gibt einen zweiten Vorwurf wegen Betruges, der im gleichen Verfahren mitverhandelt wird. Diese Anklageschrift wurde öffentlich verlesen, und auch die sich anschließenden Worte des Verteidigers waren deutlich: „Leider muss ich auch hier die Tat vollumfänglich einräumen.“ Das vermeintlich unscheinbare Wörtchen „auch“ legt nahe, dass hinter verschlossenen Türen auch Taten aus der nicht öffentlich verlesenen Anklageschrift eingeräumt werden. Wäre das so, könnte es zumindest den Kindern die Zumutung einer Zeugenaussage vor Gericht ersparen.

Aufgedeckt wurde die ganze Geschichte eher zufällig inmitten von Ermittlungen des BKA in Sachen Kinderpornografie. Im Oktober 2019 war den Ermittlern ein Bild in die Hände gefallen, auf dem Metadaten abgespeichert gewesen waren. Das darauf abgebildete Kind konnte nicht identifiziert werden, allerdings hatten Spuren nach Solingen zur Adresse des Angeklagten geführt. Bei einer Hausdurchsuchung waren mehr als 500.000 Fotos und Videos gefunden worden. Teilweise soll der 39-Jährige die kinderpornografischen Aufnahmen selbst angefertigt haben.

Der Tatzeitraum, in dem der Angeklagte seine Kinder missbraucht und die Fotos möglicherweise zum Tausch auf einschlägigen Plattformen angeboten haben soll, erstreckt sich über zehn Jahre. Ob es Zusammenhänge zu den Missbrauchsfällen in Lügde und Münster gibt, wird die Beweisaufnahme klären müssen.

Die bereits erwähnte, zweite Anklageschrift gegen den Familienvater befasst sich mit Betrugsvorwürfen. Der ehemalige Zeitsoldat soll Fahrkosten zu einer Schulungsmaßnahme abgerechnet haben, die er nicht besucht haben soll. Es hatte bereits mehrere Verurteilungen wegen Betruges gegen ihn gegeben, unter anderem vom Solinger Amtsgericht wegen Computerbetruges.

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