Landgericht Wuppertal Angeklagter nimmt mildes Urteil sofort an

Solingen / Wuppertal · Nach einem Prozess um Straßengewalt in der Solinger Innenstadt hat das Landgericht einen vorbestraften 20-Jährigen verurteilt. Die bestehende Jugendhaft nach fünf ähnlichen Delikten wurde auf vier Jahre und fünf Monate aufgestockt.

(mis) Vorgeworfen wurde ihm Raub mit gefährlicher Körperverletzung. Deshalb wurde ein 20-jähriger Solinger beim Landgericht Wuppertal aus der Haft vorgeführt. Er sei am 17. März gegen 22 Uhr mit einem Kumpel auf dem einsamen, lauschigen Fußweg parallel der Bahn zwischen Goethestraße und Katternberger Straße unterwegs gewesen. Dort sei ihm ein ehemaliger Schulkamerad entgegengekommen.

Nach einer anfangs harmlosen Unterhaltung soll er ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Die Jacke des 22-Jährigen habe er zerrissen, durchsucht und aus der Tasche einen Zehn-Euro-Schein mitgenommen. Durch Schläge mit einem Messergriff habe er seine Forderung verstärken wollen.

Dieser Tatbeschreibung widersprach sein Anwalt: Am Tatabend – gerade entlassen aus einer Entzugsklinik nach Rückfall – habe er mit seinem Begleiter bereits eine Flasche Wodka geleert. Bei der zufälligen Begegnung mit dem Schulkamerad und dessen Begleitung habe man über dies und das, in Deutsch und Türkisch gesprochen. Der Joint, den die beiden geraucht dabei haben sollen, habe es ihm angetan. Er habe selber einige Züge nehmen wollen, wie es zu Schulzeiten wohl schon häufiger vorgekommen sei. Das habe der Kamerad abgelehnt. Danach sei die Unterhaltung in den – wie es ein Zeuge definierte – „Arschloch-Modus“ gekippt. Der Griff nach dem Joint, einige heftige Züge und einem Wurf zurück vor die Füße endete in einer Rangelei, für die er sich entschuldigen wolle.

Heftiger Widerspruch kam nicht vom Opfer, das sich vor lauter Panik in totalen Gedächtnisverlust flüchtete, so dass man auf damalige Aussagen bei der Polizei zurückgreifen musste. Es war sein Begleiter und Zeuge, der es glaubwürdig beschrieb: Danach hätten ihnen der Angeklagte und sein Kumpel Kokain angeboten und selbst mit einem gerollten Zehn-Euro-Schein diverse Linien von deren Handy geschnupft. Nach der Ablehnung sei die Stimmung feindselig geworden, es habe Schläge vom Angeklagten gegeben und Durchsuchung nach Geld. Der Zeuge jedenfalls brachte sich in Sicherheit und alarmierte die Polizei. Die Beamten fanden die Schläger an einem Sportplatz, stellte auch einen Zehn-Euro-Schein sicher, fanden aber außer Wodka nichts Berauschendes.

Ob schuldfähig nach dem Rausch durch Koks oder Wodka, diese Frage verneinte die psychologische Sachverständige. Ob der bei Tat gerade 20-Jährige, noch unreif Wirkende noch unter das Jugendstrafrecht fallen könne, bejahte das Gericht. Es reduzierte die Anklage auf Gefährliche Körperverletzung’, weil sich der Raubvorwurf nicht bewiesen ließ. Auch dass das Opfer sein Handy nicht rausrücken musste, sprach gegen einen festen Plan. Denn dafür war der Angeklagte schon mehrfach verurteilt worden. Die derzeit bestehende Jugendhaft nach fünf ähnlichen Delikten wurde deshalb von drei Jahren und drei Monaten auf vier Jahre und fünf Monate aufgestockt.

Der Angeklagte nahm das milde Urteil sofort an. Sein Kumpel wartet in einem separaten Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht noch auf sein Verfahren. Ob es sich nun um eine Streitigkeit aus einem Drogendeal gehandelt habe, wurde nicht weiter untersucht.

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