Landgericht Wuppertal Urteile des Amtsgerichts bestätigt

Solingen / Wuppertal  · Im Coppel-Park-Prozess nahm die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück. Der Solinger Haupttäter war in der ersten Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendhaft Jugendhaft verurteilt worden, die beiden Mittäter waren freigesprochen worden.

Im April 2018 soll ein damals 17-Jähriger im Coppel-Park von einer Mauer getreten und entkleidet worden sein.

Im April 2018 soll ein damals 17-Jähriger im Coppel-Park von einer Mauer getreten und entkleidet worden sein.

Foto: Meuter, Peter (pm)

Am Ende fehlten Zeugen, um die Sache zweifelsfrei zu klären. Die Staatsanwaltschaft nahm die Berufung zurück, nachdem der bereits rechtskräftig verurteilte Haupttäter des kriminellen Trios nicht aussagen wollte in der Berufungsverhandlung gegen seine beiden Mittäter. Beide hatte das Amtsgericht freigesprochen, der andere war dort zu  zwei Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Bei diesen Strafen wird es nun bleiben mangels Belastungszeugen, die zu einer Klärung des Tatablaufs hätten beitragen können.

Soviel allerdings weiß man über das, was sich am 15. April 2018 zu nächtlicher Stunde im Gustav-Coppel-Park abgespielt haben soll: Am Ende gab es ein damals 17 Jahre altes Opfer, dass brutal von einer Mauer getreten und entkleidet worden sein soll. Der junge Mann hatte dort nach Wodka-Konsum vor sich hingedämmert, in trauter Runde mit zwei Solinger Freunden. Die Frage des Berufungsrichters nach einer „Kifferparty“ hatten die Jungs eher einsilbig bis gar nicht beantwortet. Allerdings seien an dieser Stelle des Abends die beiden nun Angeklagten ins Spiel gekommen – und deren Kumpel, der bereits wegen Raubes und Körperverletzung verurteilt wurde.

Er war als Zeuge geladen und wollte nicht aussagen, um sich nicht selbst zu belasten. Er als Haupttäter und die Angeklagten sollen es jedenfalls gewesen sein, die den 17-Jährigen angegangen waren. Zwei von ihnen sollen zufällig im Park gestrandet sein, den Dritten habe man zwecks Drogendeal per Telefon dazugerufen. Am Ende sei die Sache aus dem Ruder gelaufen. Ob es am Alkoholkonsum lag? Täter und Opfer kämpften mit Erinnerungslücken und machten es der Berufungskammer nicht leicht.

Am Ende waren dem damals 17-Jährigen Gürteltasche, Uhr und Handy gestohlen worden – was aber schlimmer wog, war die entwürdigende Prozedur, die folgen sollte. Der junge Mann befand sich inmitten einer Geschlechtsumwandlung, offenbar war das den Tätern nicht unbekannt. Als die Polizei kam, sollen sie dabei gewesen sein, ihn zu entkleiden: Man habe einfach mal „gucken“ wollen.

Eine traumatische Erfahrung für den Solinger, der nun nochmals vor Gericht aussagen musste. Wie nah ihm die Sache geht, ließ er bei seiner Aussage durchblicken. Der Berufungsprozess sei unerwartet gekommen, er habe das alles verdrängt. Es sei damals ohnehin nicht sein bestes Jahr gewesen, nicht zuletzt wegen dieser „Grenzüberschreitung“ sei er aus Solingen weggezogen.

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