Ohligser Werbe- und Interessengemeinschaft Dürpelfest im Mai abgesagt

Solingen · Die Ohligser Werbe- und Interessengemeinschaft sagt das 46. Dürpelfest wegen der Corona-Krise ab. Am Abend meldete die Stadt Solingen 36 Corona-Infizierte sowie 449 Menschen in Quarantäne.

 Nach der Absage 2020 soll das nächste Dürpelfest vom 28. bis 30. Mai 2021 stattfinden.

Nach der Absage 2020 soll das nächste Dürpelfest vom 28. bis 30. Mai 2021 stattfinden.

Foto: Meuter, Peter (pm)

Es ist eine Party für alle Generationen: Das Dürpelfest in Ohligs zieht die Massen an. Genau das wird dem Fest, das vom 15. bis 17. Mai stattfinden sollte, angesichts der Corona-Krise wie vielen anderen Veranstaltungen zum Verhängnis. Die Ohligser Werbe- und Interessengemeinschaft (OWG) als Veranstalter entschied sich „angesichts der aktuellen Entwicklung“ zur Absage.

„Das Dürpelfest bedeutet uns viel. Aber mit Blick auf die Prognosen des Robert-Koch-Instituts für die kommenden Monate sowie der Richtlinien für Veranstaltungen halten wir die Absage für die einzig richtige und mögliche Entscheidung“, erklärte der OWG-Vorstand in einer Pressemitteilung. Zumal das Dürpelfest große Menschenmengen bedeute und auch einen intensiven und eng verzahnten Einsatz von Technischem Hilfswerk, Malteser Hilfsdienst, Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und unzähligen anderen Kräften nach sich ziehe. Der OWG-Vorstand ist gleichwohl zuversichtlich, „dass wieder bessere Zeiten kommen, in denen auch in Ohligs wieder fröhlich gefeiert werden kann“, hieß es.

Von einem normalen Alltag sind die Solinger im Augenblick allerdings noch ziemlich weit entfernt. Stattdessen werden immer mehr Lebensbereiche von der Corona-Krise betroffen. So durften am Donnerstag auch keine Frisörsalons und Restaurants mehr öffnen. Und auch die Parks in der Klingenstadt fallen unter die restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und sind geschlossen.

Gesperrt wurde unter anderem der öffentliche Zugang zum Müngstener Brückenpark sowie auch die Liege- und Aufenthaltsbereiche. Nicht mehr in Betrieb ist auch die Schwebefähre. Mit Flatterband abgesperrt wurden darüber hinaus auch sämtliche Spiel- und Bolzplätze im gesamten Stadtgebiet.

Damit ging die Stadt Solingen mit ihrer Allgemeinverfügung zur weiteren Beschränkungen des öffentlichen Lebens sogar noch einmal die Vorgaben des Erlasses der Landesregierung hinaus. „Das Land hat bisher keine eindeutigen Regelungen geschaffen, die den Charakter von Verordnungen haben und damit unmittelbar geltendes und anwendbares Recht sind. Erlasse müssen durch die Kommunen zunächst in Ortsrecht umgewandelt und ortsüblich bekannt gemacht werden,“ erläuterte Dezernent Jan Welzel.

Grundsätzlich können Frisöre zurzeit ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen – möglich ist das jedoch nur im Rahmen von Hausbesuchen und unter Einhaltung der Hygienebestimmmungen. Für sie gelten die gleichen Richtlinien wie für Dienstleister und Handwerker. Auch Restaurants können weiterhin Speisen anbieten – etwa als Abhol- oder Bringservice. Ein Aufenthalt im Gastraum ist nicht möglich.

(uwv / or)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort