Urteil am Landgericht Wuppertal Sechseinhalb Jahre Haft nach Hotel-Überfall

Solingen / Wuppertal · Ein 41-Jähriger hatte sich vor dem Landgericht wegen des Raubüberfalls auf den Gräfrather Hof zu verantworten.

(mis) Nach dem maskierten Überfall, der im April kurz nach 4 Uhr auf die Rezeption des Hotels Gräfrather Hof stattfand, flüchtete der 41 Jahre alte Täter, ein ehemaliger Mitarbeiter, mit 1200 Euro Beute und einer zusammengerafften Schlüsselsammlung. Zurück blieb eine zu Tode erschrockene Rezeptionistin aus Hilden und vor der Tür verlorene Schlüsseln, Münzgeld und diverse gerollte Geldscheinen.

Eine kurze medizinische Begutachtung bei der Polizei bestätigte eine Ausnahmesituation nach vier Tagen Alkohol- und Kokainkonsum. Panikstörungen und Depressionen könne man fast als logische Folge bezeichnen. Der psychiatrische Gutachter zeichnete den Lebensweg des Angeklagten nach. Als 18-Jähriger sei er in seiner Schülerclique zum ersten Mal mit Marihuana, danach mit Kokain in Kontakt geraten. Der ältere Bruder sei an Heroinsucht gestorben.

Der Angeklagte habe dann ein Speiselokal in Solingen übernommen, einen Schickeria-Treffpunkt. Hier habe er mit seinen Kunden gesellschaftlich mithalten wollen. Die Kunden hätten viel mehr Geld zur Verfügung gehabt, so dass er nur im Kokain-Rausch auf dem gleichen Level zu sein glaubte. Das Abenteuer habe in der Pleite geendet. Ein wirklicher Lebensplan sei nicht zu erkennen gewesen – er sei oberflächlich geblieben, mit der ständigen Flucht in die Droge. Erste Verurteilungen, offener Vollzug. Eine Krankheit habe eine kurze Hotelkarriere beendet. Neue Hoffnung dann in Frankfurt, eine glückliche Phase sei in Haiger gefolgt, dann erneuter Zusammenbruch mit einer Lungenkrankheit. 2018 die Rückkehr nach Solingen zu den Eltern.

In einem Monheimer Hotel folgte mit strahlendem Auftritt ein Neustart, aber mit alten Lastern. „Bei seinem Arzt hingegen war er depressiv, ein Häufchen Elend“, so der Gutachter. Trotz Intelligenz und sonst zielorientiertem Handeln gab es keine Einsicht, sich aus der Drogenspirale zu befreien. Der Gutachter empfahl zwei Jahre Therapie – und testierte volle Schuldfähigkeit.

Nur in Nuancen unterschieden sich die Plädoyers der Oberstaatsanwältin und des Verteidigers, der Raub sei demzufolge kein minderschwerer Fall gewesen. Hinzu komme das Trauma der Hildener Rezeptionistin als entscheidender Punkt, im Strafrahmen des Gesetzes seien zwischen fünf und sieben Jahren Freiheitsentzug unausweichlich. Das Gericht verhängte sechs Jahre und sechs Monate Haft und machte ein Angebot: Nach anderthalb Jahren Haft sollen zwei Jahre Entzug folgen. Wenn das ohne Probleme ablaufe, könne der Angeklagte mit einer vorzeitigen Freilassung rechnen. Durch allseitigen Verzicht auf eine Berufung wurde das Urteil sofort rechtskräftig.