Berufungsverhandlung am Landgericht Vorwurf des Drogenhandels im Männer-Wohnheim

Wuppertal/Solingen · Berufungsverhandlung fördert erstaunliche Machenschaften zutage – und Verbindungen zu Araber-Clan.

 Völlig neue Details offenbarte der Angeklagte im Berufungsprozess vor dem Wuppertaler  Landgericht.  Foto: DPA

Völlig neue Details offenbarte der Angeklagte im Berufungsprozess vor dem Wuppertaler  Landgericht. Foto: DPA

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Begonnen hatte die Verhandlung eher unspektakulär. Der Angeklagte: Ein 30-jähriger Solinger. Der Tatvorwurf: Er soll Drogen an Minderjährige verkauft haben. Dafür war er bereits verurteilt worden – vom Amtsgericht, zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Seither sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft und hatte dort offenbar viel Zeit zum Nachdenken. Denn was er nun in seiner Berufungsverhandlung erzählte, hatte er in der erstinstanzlichen Verhandlung offenbar nicht für wichtig gehalten. Die Details seiner Geschichte werfen jedenfalls einen dunklen Schatten auf die Zustände in einem CVJM-Männerwohnheim, in dem der Angeklagte vor zwei Jahren gewohnt hat.

Für drei Monate habe er dort einziehen dürfen, um in einer Lebenskrise ein Dach über dem Kopf zu haben. Ein Sozialarbeiter erzählte später im Zeugenstand von psychischen Problemen und einem Psychiatrieaufenthalt des Angeklagten. Hinweise auf Drogen habe es in seinem Zimmer jedoch nicht gegeben. Das bestätigte später auch ein ehemaliger Leiter des Wohnheims, der als Zeuge befragt worden war.

Der Angeklagte wiederum plauderte munter drauflos über die Zustände im Wohnheim, bei dem es sich aus seiner Sicht um einem „Drogenumschlagplatz“ handeln soll. Kiloweise Haschisch und Amphetamine sollen dort in Zimmern von Bewohnern zwischengelagert worden sein. Die Kundschaft sei aus dem Jugendtreffpunkt im Erdgeschoss nach oben in die erste Etage gekommen, um sich mit Drogen einzudecken.

Lange Schlangen im Flur soll es gegeben haben – teilweise hätten mehr als zehn Jugendliche gleichzeitig darauf gewartet, vom Hausdealer bedient zu werden. Wusste man von Polizeikontrollen, habe man Haschisch und Amphetamine in anderen Zimmern zwischengelagert oder auch schon mal aus dem Fenster geworfen.

Nicht er sei der Dealer gewesen, sondern ein Mitglied eines arabischen Clans habe vom Männerwohnheim aus einen schwunghaften Handel getrieben. Dieser Mann habe ihn bedroht und ihm gesagt, er solle sich aus allem raushalten. Man habe im Männerwohnheim einen Coffee-Shop aufgemacht, das gehe ihn nichts an.

Der Angeklagte will jedoch erfahren haben, dass ein Zimmernachbar von dem Clanmitglied bedroht und und dazu genötigt worden sein soll, seinen Wohnraum für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Weitere Zeugen sind geladen, der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort