Verteidiger fehlt, Solinger Angeklagter abgetaucht Prozess wegen illegaler Müll-Entsorgung ist geplatzt

SOLINGEN/WUPPERTAL · Eine Stunde hat die Kammer gewartet. Als der Verteidiger des wegen der illegalen Entsorgung von Giftmüll angeklagten Unternehmers aus Solingen dann noch immer nicht da war, blieb dem Vorsitzenden Richter keine Wahl: Der Verhandlungstag wurde abgeblasen.

(mag) Eine Stunde hat die Kammer gewartet. Als der Verteidiger des wegen der illegalen Entsorgung von Giftmüll angeklagten Unternehmers aus Solingen dann noch immer nicht da war, blieb dem Vorsitzenden Richter keine Wahl: Der Verhandlungstag wurde abgeblasen. Und nicht nur das: Der ganze Prozess ist damit geplatzt.

Schon der letzte Verhandlungstag war auf Bitten des Verteidigers verschoben worden. Für das Gericht war der Mann nicht zu erreichen, nun können die Fristen nicht mehr eingehalten werden. Und der Angeklagte? Beim ersten Verhandlungstag war er da, gesagt hat er nichts. Mittlerweile soll er in Spanien leben. Von einem Zeugen hieß es, dass er ein Untertauchen des Angeklagten in Paraguay für möglich halte.

Die Anklage hatte dem mittlerweile 68-Jährigen vorgeworfen, Geschäftsführer mehrerer mit Abbruch- und Bauarbeiten befasster Unternehmen gewesen zu sein. Teilweise soll er auch „Strohmänner“ als Geschäftsführer installiert haben. Einer von vielen Anklagepunkten: Seit 2008 soll der Solinger Eigentümer eines Gewerbegrundstücks in Wuppertal gewesen sein. Dort sei ihm die Genehmigung erteilt worden, eine Gewerbehalle mit Mutterboden und unbelastetem Recyclingmaterial anzuschütten. Stattdessen soll er ungeprüften Bauschutt abgekippt haben, gleichwohl soll er seinen Kunden die Entsorgung in Rechnung gestellt haben.

Bei einer weiteren Abbruchmaßnahme soll die Genehmigung mit der Auflage erteilt worden sein, die Arbeiten durch einen unabhängigen Sachverständigen begleiten zu lassen. 2015 hatte die Bezirksregierung diese Baustelle nach einer Besichtigung stilllegen lassen, weil gravierende arbeitsschutzrechtliche Mängel festgestellt worden waren. Der Angeklagte hatte die Arbeiten dennoch fortsetzen lassen. Bei einer erneuten Baustellenbesichtigung seien die dort zunächst gefundenen asbesthaltigen Abfälle nicht mehr auf dem Grundstück gewesen, ordnungsgemäße Entsorgungsnachweise habe der Unternehmer nicht vorlegen können. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, Entsorgungskosten zu sparen.

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