Zwei Männer aus Solingen angeklagt Bewaffnete Überfälle – der Prozess beginnt

SOLINGEN/WUPPERTAL · Zuerst hatten sie erst einen Kiosk und dann eine Bäckerei überfallen. Nun beginnt am Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen zwei Solinger, die sich dort wegen schweren Raubes zu verantworten haben.

Die Angeklagten (21, 22) sollen sich am 29. März 2019 dazu entschlossen haben, einen Kiosk auszurauben. Einer der beiden soll den Kassierer mit einer schwarzen Faustfeuerwaffe bedroht und ihn dazu genötigt haben, das Bargeld auszuhändigen, während der Mittäter daneben gestanden haben soll. Zwei Stunden später betraten die Angeklagten gegen 17.30 Uhr mit Sonnenbrillen eine Bäckerei am Buchenweg in Hilgen. Nachdem sie dort Backwaren bestellt hatten, soll einer der Männer eine Schusswaffe gezogen und die Kassiererin mit den Worten „Kasse auf, sonst muss ich schießen“ zur Herausgabe des Bargeldes gedrängt haben.

Die 61-Jähre berichtete geistesgegenwärtig dem darauffolgenden Kunden von dem Überfall, der wiederum hatte sofort die Verfolgung des kriminellen Duos aufgenommen. Die Täter waren anfangs zu Fuß geflohen und später hatte der Zeuge beobachtet, wie sie ihre Flucht mit einen dunklen Mercedes mit Solinger Kennzeichen fortsetzten. Der Mann setzte sich ebenfalls in sein Auto und lieferte den Ermittlern Hinweise auf den Fluchtwagen.

Der mittlerweile 21-jährige Angeklagte war mit Unterstützung eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) festgenommen und später wieder aus der Haft entlassen worden. Haftgründe wie Fluchtgefahr hatten bei dem polizeibekannten, jungen Mann offenbar nicht vorgelegen. Mittlerweile konnte auch der zweite Tatverdächtige ermittelt werden, auch er ist nun wegen schweren Raubes angeklagt.

Bereits zuvor hatte es etliche Raubüberfälle in Solingen gegeben: Unter anderem in einer Gaststätte in der Vockerter Straße. Hinzu kamen diverse Einbrüche in Solinger Schulen. Einige der mittlerweile verurteilten Täter sollen zur „Gruppe 426“ für den Stadtteil Mitte und zur „Gruppe 427“ für Wald gehört haben. Ob es Verbindungen der beiden nun Angeklagten zu diesen „Jugend-Gangs“ gibt, muss die Beweisaufnahme klären.

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