Filiale in Solingen Lidl darf nicht vergrößern – Gongoll muss verkleinern

Solingen/Düsseldorf · Die Lidl-Filiale in Solingen-Ohligs darf auch nach dem Gang vor das Verwaltungsgericht nicht die Verkaufsfäche vergrößern. Folgen hat der Prozess auch für die Gongoll Freizeit-Fachmärkte.

  Weniger Lagerfläche, dafür mehr Verkaufsraum: Das war der Plan von „Lidl“ für die Filiale in der Hildener Straße in Ohligs. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Unternehmen mit einer Bauvoranfrage an die Stadtverwaltung gewandt. Dort allerdings schüttelte man den Kopf, die erhoffte Baugenehmigung blieb aus. Lidl klagte, nach einem Ortstermin traf man sich nun vor dem Verwaltungsgericht wieder. Aber auch der juristische Vorstoß des Unternehmens blieb erfolglos, die Vorsitzende wies die Klage ab.

Begründet wurde das mit der 800-Quadratmeter-Grenze, die für Verkaufsflächen in diesem Baugebiet gelten würde. Nach dem geplanten Umbau wären es 960 Quadratmeter gewesen, die als Verkaufsraum genutzt worden wären. Auch wenn es im Grunde keine bauliche Erweiterung, sondern nur eine interne Nutzungsänderung gewesen wäre: Alles, was größer ist als 800 Quadratmeter, gilt als großflächiger Einzelhandel. Und der ist in der Hildener Straße nicht erlaubt. Da half es auch nicht, dass die Anwältin des Unternehmens nochmals versuchte, die Lage anhand von Luftbildern zu verdeutlichen. Aus juristischer Sicht macht es nun mal einen Unterschied, ob es sich um ein so genanntes „Mischgebiet“ handelt, oder ob die Wohnbebauung überwiegt.

Die Rücknahme der Klage hatte Lidl zuvor abgelehnt, möglicherweise erwägt man dort nun den Gang zum Oberverwaltungsgericht in Münster.

Bei der Klagebegründung hatte sich Lidl interessanterweise an den Gongoll Freizeit-Fachmärkten in der Grenzstraße orientiert. Dort gebe es eine Baugenehmigung seitens der Stadt für die Nutzung der Verkaufs- und Lagerräume, die offenbar von der Geschäftsführung allzu großzügig ausgelegt worden sei. In jenem Fall wurde am Rande des Lidl-Prozesses nun offenkundig, dass bei den Freizeitmärkten besagte 800-Quadratmeter-Grenze für die Verlaufsfläche illegalerweise überschritten wurde. Das soll sich nun ganz schnell ändern, die städtische Bauaufsicht will bei Gongoll kurzfristig tätig werden. Die dortige Geschäftsführung hatte zuvor um einen Termin gebeten, den die Stadt mit Verweis auf die Corona-Kontaktbeschränkungen abgelehnt habe. Im Gegenzug hatte man sich seitens der Bauaufsicht an die Gongoll-Freizeitmärkte gewandt, was wiederum an den Zuständigkeiten gescheitert sei. „Das Vorgehen ist rechtswidrig, wir werden dort in jedem Falle einschreiten“, kündigt Abteilungsleiter Gerd Zwanzig an. 

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