Kurioses Berufungsverfahren Pragmatismus im Gerichtssaal

Solingen · Kuriose Berufungsverhandlung endet, bevor sie überhaupt begonnen hatte.

Gekommen waren fast alle: Der Berufungskläger, ein 22jähriger Solinger, der wegen des Besitzes von Marihuana und Weitergabe an Minderjährige vom Amtsgericht Solingen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden war, sieben Zeugen, der Richter, die Schöffen, der Staatsanwalt. Wer fehlte, war zunächst der Pflichtverteidiger.

Das allerdings war kein Grund für Richter Dr. Klaus Blume, sofort die Berufung abzulehnen und die Kosten dem Anwalt aufzuerlegen. Denn der ursprüngliche Pflichtverteidiger hatte wegen einer Terminkollision den Fall auf seinen Bruder übertragen lassen, der mit ihm in der gleichen Kanzlei arbeitet. Die Namensgleichheit sorgte jedoch in der Vorbereitung der Verhandlung für Verwirrungen und Fehlleitungen. Mit Pragmatismus setzte der Vorsitzende eine Pause an, versuchte mit der Kanzlei zu telefonieren und hatte schließlich den Vater der beiden Anwälte – ebenfalls Anwalt – an der Strippe. Der wiederum erklärte sich sofort bereit, ins Gericht zu kommen und die Lücke zu schließen.

Zwischenzeitlich hatte der Richter den Berufungskläger schon mal nach den Gründen für seine Berufung gefragt, denn das angegriffene Urteil war extrem milde und wäre auch bei Neubewertung kaum anders ausgefallen. Am Horizont drohte aus Sicht der Kammer aber anderes Ungemach, das der Kläger als Rauschgiftkonsument noch nicht so gesehen hatte. Es hätte ein Maßregelvollzug verhängt werden können, also eine Einlieferung in eine Klinik zum Entzug. Und der Haftbefehl wegen Nichtzahlung von ursprünglich 90 Tagessätzen aus einer anderen Sache, die beim Amtsgericht in die verhängte Bewährungsstrafe mit hereingenommen worden war? Diese Strafe ist noch zu zahlen oder die Haft ist anzutreten. Noch ein Grund, die Berufung zurückzunehmen – wie der Berufungskläger erschrocken feststellte. Nur wie? Ohne Anwalt geht das nicht so einfach.

Gut, dass die Verhandlung offiziell noch gar nicht eröffnet worden war. In telefonischer Rücksprache mit dem Anwalt überreichte der Solinger eine schriftliche Rücknahme der Berufung. Ein seltener Fall, wie der Richter feststellte: „Eine Verhandlung kann geschlossen werden, obwohl sie noch gar nicht begonnen hat – und alle sind zufrieden.“

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