Appell des medizinischen Personals In Krankenhäusern und Altenheimen gilt Besuchsverbot

Solingen · Angehörige im Klinikum, in Bethanien und der St. Lukas Klinik sowie in den Altenzentren dürfen nur in Ausnahmefällen besucht werden.

 Am Städtischen Klinikum haben sich zuletzt die Besucherzahlen kaum reduziert – trotz eines Besuchsverbots.

Am Städtischen Klinikum haben sich zuletzt die Besucherzahlen kaum reduziert – trotz eines Besuchsverbots.

Foto: Guido Radtke

(red) Patienten in den drei Solinger Krankenhäusern und die Bewohner der Alten- beziehungsweise Seniorenheime benötigen wegen der Corona-Pandemie Schutz – ebenso natürlich die Mitarbeiter in den jeweiligen Einrichtungen. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt deshalb ein Besuchsverbot in allen Krankenhäusern, ebenso wie in den Altenzentren. Darauf weist die Stadt Solingen am Mittwoch aus gegebenen Anlass noch einmal ausdrücklich hin.

Das Städtische Klinikum an der Gotenstraße wiederhol als größtes Solinger Krankenhaus seinen dringenden Aufruf an alle Solinger: Darin appelliert das medizinische Personal an die Angehörigen von Patienten, dieses Besuchsverbot zu respektieren und den Bestimmungen nachzukommen. Denn nach wie vor nehme die Zahl der Menschen kaum ab, die zu Besuchen ins Klinikum kommen. „Das ist ein Risiko, das wir unseren Patienten und Mitarbeitern in dieser Zeit nicht zumuten können“, erklärt der Medizinische Geschäftsführer Prof. Dr. Thomas Standl.

Aus diesem Grund weist das Klinikum noch einmal darauf hin, dass es die Regelung zum Besuchsverbot konsequent umsetzt. „Wir sind gezwungen, auf die weiter steigende Zahl bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen in der Region zu reagieren“, sagt Standl. „Das ist eine präventive Maßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Zahl der Infektionen so gut es geht zu minimieren.“

Standl setzt auf das Verantwortungsgefühl der Solinger: „Wir stehen gerade vor großen Herausforderungen. Um die medizinische Versorgung für alle Menschen in Solingen zu sichern, mobilisieren wir alle Ressourcen. In dieser Krisensituation brauchen wir die notwendige Einsicht aller und hoffen auf Verständnis bei allen Angehörigen und Besuchern.“

Laut städtischer Pressestelle gebe es aber in dringenden Einzelfällen nach Absprache Ausnahmen von dem generellen Besuchsverbot. Die Abwicklung regeln die einzelnen Häuser im Einzelfall. Sie betreffen etwa die Intensiv- und die Palliativstationen sowie auch die Bereiche Kreißsaal und Kinderstation. Für diese Bereiche gilt im Städtischen Klinikum die Regel: ein Besuch von einem Angehörigen je Patient einmal am Tag für die Dauer von einer Stunde.

Damit die Patienten des Klinikums und deren Angehörige trotz verschärfter Bedingungen dennoch gut Kontakt zu ihren Angehörigen halten können, werden alle Stationen mit je einem zusätzlichen Patiententelefon ausgestattet. Auch die Studiowelle 2, das ehrenamtliche Radio im Klinikum, bietet Angehörigen an, die Verbindung zu halten.

Sie haben laut Pressestelle die Möglichkeit, Grüße, Musikwünsche und persönliche Nachrichten zu übermitteln. Die Absender werden vorab über den Sendetermin informiert. Die Grüße und Wünsche können über die folgenden Kanäle eingereicht werden: Website der Studiowelle www.studiowelle.de, E-Mail musikwunsch@studiowelle.de, Facebook @studiowelle.zwei oder per Whats App-Nummer 01522 522 58 22.

(red/uwv)
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