IHK-Vollversammlung Noch kann gewählt werden

Solingen/Wuppertal · Einige tausend Unternehmen haben laut der Bergischen Industrie- und Handelskammer (IHK) bereits ihre Stimme abgegeben. Von daher zieht Hauptgeschäftsführer Michael Wenge mit Blick auf die Wahlen zur IHK-Vollversammlung ein positives Zwischenfazit.

 IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.

IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Die erstmals bei einer IHK-Wahl in NRW angebotene Möglichkeit online zu wählen, funktioniere problemlos und werde rege genutzt. „Etwa 40 Prozent haben bisher online abgestimmt“, freut sich der IHK-Hauptgeschäftsführer. Dies sei mit wenigen Klicks über bergische-ihkwahl.de möglich. Dort sind auch alle Infos über die Bewerberinnen und Bewerber sowie die Hintergründe und den Ablauf der Wahl zu finden.

Jetzt ist bei den Wahlen zum „Parlament der regionalen Wirtschaft“ aber der Endspurt angesagt. Denn noch bis kommenden Freitag, 5. März, können die Mitgliedsunternehmen bei der Verteilung der insgesamt 80 Sitze der Vollversammlung mitbestimmen. Dafür bewerben sich 153 Frauen und Männer. Besonders hoch ist die Beteiligung in der Industrie, während sie im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe noch etwas verhalten sei. „Wir gehen davon aus, dass das natürlich auch am Lockdown liegt, der ja insbesondere Unternehmen in diesen Branchen massiv betrifft“, so Wenge.

Dennoch würde er sich freuen, wenn auch in diesen Wirtschaftszweigen noch viele Unternehmerinnen und Unternehmer wählen würden. Denn gerade jetzt sollte der Einzelhandel eine starke Stimme haben. „Je höher die Wahlbeteiligung, desto höher ist auch die Legitimation der Branchenvertreter in der Vollversammlung“, betont Wenge.

Die Wahlbeteiligung lag 2017 bei lediglich 14 Prozent. Damit lag die Bergische IHK allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die höchste Wahlbeteiligung gab es vor vier Jahren in Remscheid mit gut 16 Prozent. In Solingen gingen 14,1 Prozent zur Wahl, in Wuppertal 12,9.

Die insgesamt 80 Sitze in der Vollversammlung verteilen sich auf die Industrie und den Bereich Sonstige Dienstleistungen. Ihnen stehen jeweils 26 Sitze zu. Der Einzelhandel im Städtedreieck kann elf Sitze beanspruchen, der Bereich Groß- und Außenhandel/Vermittler zehn. Auf Kreditinstitute/Versicherungen sowie das Verkehrsgewerbe entfallen vier beziehungsweise drei Sitze.

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