Vorwurf der Vergewaltigung Freispruch im Dienstreise-Prozess

Solingen / Wuppertal · Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

(mag) Seit sechs Jahren hatten sich diverse Gerichte mit einer Dienstfahrt in den Schwarzwald zu beschäftigen, die für zwei Mitarbeiter eines Solinger Unternehmens mit drei Promille im Doppelbett eines Hotels geendet hatte. Er sei dort von seinem Chef vergewaltigt worden, hatte der mittlerweile 28-Jährige Mechaniker behauptet. Der Abteilungsleiter beteuerte seit jeher, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Das „Vergewaltigungsopfer“ hatte sich zwischenzeitlich eine posttraumatischen Belastungsstörung attestieren lassen und soll gleichwohl versucht haben, sich wegen des vermeintlich Erlebten finanzielle Zuwendungen durch die Firma zu erpressen.

Derweilen war das Leben des Angeklagten in Schieflage geraten: Der 47-Jährige hatte sich mit dem homosexuellen Geschehen, dem darauffolgenden Beziehungsende, dem Jobverlust und mit dem Vorwurf der Vergewaltigung auseinanderzusetzen.

Nach dem Berufungsurteil und erfolgreicher Revision war die Sache nun nochmals neu aufgerollt worden und es hatte sich über etliche Verhandlungstage hinweg bereits angekündigt: Der zuvor zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilte Angeklagte wurde freigesprochen, die Beweisaufnahme hatte kein anderes Urteil zugelassen.

Sogar der Staatsanwalt hatte dem vermeintlichen Opfer zuvor attestiert, sich in unglaubwürdige und widersprüchliche Schilderungen der angeblichen Tat verstrickt zu haben. Bei den Eltern, in der Firma und bei diversen Ärzten und Psychologen: Je häufiger der 28-Jährige die Geschichte in der Vergangenheit erzählt hatte, desto näher rückte sie an die angebliche Vergewaltigung heran.

Am Ende sah sich der junge Mann als Opfer eines Geschehens, unter dem er selbst seelisch litt. Warum? Die plausibelste Erklärung kam ausgerechnet von der Verteidigerin seines ehemaligen Chefs: „Die durch eine homosexuelle Erfahrung ausgelöste Erschütterung des Selbstbildes hat bei ihm eine Krise ausgelöst.“ Über sechs Jahre hinweg habe die juristische Auseinandersetzung aus Sicht des „Opfers“ einzig dem Zweck gedient, die eigene Heterosexualität bestätigt zu bekommen.

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