Solinger vor Gericht Exhibitionist muss 3000 Euro zahlen
Solingen/Wuppertal · An einem Sommerabend im Juni 2020 waren zwei Mädchen mit dem Fahrrad unterwegs. Vorbei an einem grünen Peugeot, der am Straßenrand parkte. Als die beiden Freundinnen durchs Seitenfenster schauten, sahen sie auf dem Fahrersitz einen Mann mit geöffneter Hose und mit exhibitionistischen Handlungen befasst.
Die Mädchen trennten sich kurz darauf – eine fuhr geradeaus weiter, die andere bog nach rechts ab. Als sich die Rechtsabbiegerin umschaute, sah sie sich vom Peugeot-Fahrer verfolgt. Der habe sie überholt und während der Fahrt onaniert. Er sei mit einer kurzen Hose bekleidet gewesen, die er mittlerweile heruntergezogen habe. Die 16-Jährige fuhr weiter und traf in der Nähe des Altenheims erneut auf den Mann. Der hatte dort – immer noch im Auto sitzend – offenbar auf sie gewartet.
Ein Blick durchs Fenster genügte, um festzustellen, dass er sich noch immer selbstbefriedigte. Das entsetzte Opfer bekam Panik und wich auf einen Weg aus, auf dem ihr der Mann mit seinem Auto nicht hatte folgen können. In der Hoffnung, ihn nun endlich losgeworden zu sein, bog das Mädchen wieder auf die Hauptstraße ab, um dort erneut von dem onanierenden Peugeot-Fahrer überholt zu werden.
Endlich zu Hause angekommen, erzählte die Zehntklässlerin ihren Eltern von der Begegnung mit dem Exhibitionisten. Die riefen sofort die Polizei und erstatteten Anzeige. Als die Ermittlungsbeamten der Schülerin später ein Foto des Verdächtigen vorlegten, konnte die sich nicht mehr erinnern. Im Gerichtssaal hat sie ihn hingegen sofort wiedererkannt. Das Amtsgericht hatte den mittlerweile 20-jährigen Solinger wegen Erregen öffentlichen Ärgernisses zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der war dagegen in Berufung gegangen und als die nun verhandelt wurde, behauptete der Angeklagte, er sei es nicht gewesen. Vermutlich wohl auch, weil es Widersprüche gegeben hatte in dem, was die Jugendlichen vor mehr als einem Jahr bei der Polizei und später bei Gericht erzählt hatten.
Beide wurden auch zur Berufungsverhandlung von ihren Müttern begleitet. Vom Verteidiger des Angeklagten mit „bohrenden“ Nachfragen konfrontiert, brach das damals von seinem Mandanten verfolgte Mädchen im Zeugenstand in Tränen aus. Dem wiederum scheint inmitten der Verhandlung klar geworden zu sein, dass es keinen Sinn hat, die Tat zu leugnen. Der 20-Jährige nahm seine Berufung zurück und muss nun die 3000 Euro zahlen. Wäre ihm die Einsicht schon früher gekommen, hätte er seinen Opfern die belastende Zeugenaussage vor Gericht ersparen können.